Und gleich danach kommt die Frage: “Und wie wird man das?” Die genaue Bezeichnung dieser Personengruppe lautet ja „Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige“, oft nennt man sie einfach Gerichtssachverständige. Sie sind in eine Liste eingetragen, die der Präsident eines Landesgerichtes führt. Eine kurze Basisinformation mit Anmerkungen aus der Praxis.
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Echter Erfolg lässt sich daran erkennen, dass er keine Eintagsfliege ist, sondern nachhaltig andauert. Er ist nicht mit einem einmaligen Kraftakt zu Beginn der Selbständigenlaufbahn zu erreichen, die einen dann auf Lorbeeren ausruhen lässt. Im Gegenteil: Es bedarf ständiger Anstrengung, um am Ball zu bleiben. Das gilt ganz besonders für die Fachkompetenz, speziell für unser [...]
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