Sonnek

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Die Arbeit der Gerichtssachverständigen ereignet sich hauptsächlich im Rahmen der Justiz, die Aufträge kommen üblicherweise von Gerichten. Es gibt aber auch ein Tätigkeitsfeld, das außerhalb der Justiz liegt. Gemeint ist die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und deren Unterstützung zum Beispiel in der Abfassung von Schriftsätzen. Rechtsanwälte haben naturgemäß andere Ziele als Richter, gemeinsam ist ihnen aber das Bestreben, von Sachverständigen klare, eindeutige und juristisch brauchbare Informationen zu bekommen. Aber es sind auch dabei einige wichtige Unterschiede zu beachten.

Eine Möglichkeit, wie es zu einer Zusammenarbeit kommt …

Ein Sachverständiger war zum Beispiel in der Vergangenheit mit einem Privatgutachten zu einem bestimmten Problem an einem Gebäude beauftragt worden. Seither ist einiges geschehen und der damalige Auftraggeber ist jetzt Partei in einem Gerichtsverfahren, das auch die damaligen Tätigkeitsbereiche des Sachverständigen zum Gegenstand hat. Der Sachverständige wird gebeten, mit seinem Wissensstand und mit seinen Erfahrungen und Erinnerungen den Rechtsanwalt zu unterstützen. Konkret gilt es, Fragen zu beantworten, die im Verfahren hochgekommen sind, sowie Zusammenhänge und Sachverhalte näher zu erklären.

… und hier eine weitere:

In einem anderen Fall tritt der Rechtsanwalt im Auftrag eines Industriebetriebs an den Sachverständigen heran; In einem Verfahren zwischen dem Unternehmen und einem Installateur laufen die Dinge nicht sehr gut, der Gerichtssachverständige neigt eher der Argumentation des Installateurs zu. Der Privatsachverständige möge doch bitte sich die Sache ansehen und Argumente liefern, mit denen man den eigenen Standpunkt, der doch – no na net – der richtige sei, wieder stärken könne, sodass die Chancen auf einen Prozesserfolg gewahrt werden können, wobei die ganze Angelegenheit sehr unter Zeitdruck steht.

Die ersten Schritte der richtigen Vorgangsweise

Vorab eines: In beiden Fällen ist der Sachverständige nicht als Gutachter – also unabhängig – tätig, sondern als Berater zum Vorteil des Auftraggebers! In einem ersten Schritt wird er sich genauestens über die jeweilige Sachlage informieren, im ersteren Fall seinen Wissensstand auffrischen, im zweiten Fall sich ein möglichst klares Bild von den bislang unbekannten Gegebenheiten zu verschaffen. Das ist alles Routine. Im zweiten Schritt gilt es den für die Argumentation (zum Angriff oder zur Verteidigung) relevanten Sachverhalt herauszuarbeiten und für sich selbst Klarheit und Transparenz zu verschaffen.

Erarbeiten der Argumentationslinien

Erst im dritten Schritt kann die für den Rechtsanwalt relevante Argumentation zum Beispiel gegen eine Behauptung des Gerichtssachverständigen herausgearbeitet werden. Dies muss in klarer und unmissverständlicher Sprache erfolgen, mit genauem Bezug auf die vorliegenden und beweisbaren Fakten und deren Details, sowie gegebenenfalls unter Verstärkung der Argumentation durch ausführlichen Bezug auf Gesetze, Normen, etc. und deren Zitierung. Wenn es sich machen lässt, sollte die Argumentation in anderen Worten oder aus einem anderen Gesichtspunkt wiederholt werden, was Einwände dagegen erschwert.

Ausführliche Textierung

Was einem Schriftsatz oder einem Rechtstext überhaupt schon auf dem ersten Blick Respekt verschafft, ist sein Umfang. Was ein Rechtsanwalt daher von einem sachverständigen Berater erwartet, ist Text, Text und nochmals Text, aber ohne Blabla. Jetzt sind Monteure, von denen man etwas wissen will, meist recht kurz in ihren Informationen, Techniker und Ingenieure vielleicht etwas gesprächiger, von einem Sachverständigen erwartet man sich einen ausführlichen, leicht verständlichen, übersichtlichen und klar gegliederten Text! Ihn dem Rechtsanwalt unaufgefordert und vielleicht früher als erwartet zu liefern, ist der vierte Schritt.

Ein gemeinsames Werk entsteht

Der fünfte und letzte Schritt entsteht dadurch, dass der Rechtsanwalt den vom Sachverständigen gelieferten fachlichen Text in seine eigene juristische Ausarbeitung einfügt und anschließend diese an den oder die anderen Beitragenden zurücksendet. Dadurch können noch sinnvolle Präzisierungen erfolgen oder notwendige Ergänzungen vorgenommen werden. Der Rechtsanwalt wird einen Termin für den „Redaktionsschluss“ vorgeben und nach einem letzten Schliff den letzten Stand und damit das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit an die Mitautoren aussenden. Allgemeines Aufatmen, Zurücklehnen und Pause machen …

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