Sonnek

Gefahr

Mit seiner Eidesablegung vor Gericht stimmt ein Sachverständiger nicht nur zu, die ihm auferlegten Pflichten einzuhalten, sondern er übernimmt damit auch ein großes Bündel an Verantwortungen. Einem außenstehenden Betrachter mag dies logisch erscheinen, der Interessent oder Anwärter für diese Tätigkeit muss sich aber darüber hinaus über das Gewicht dieser Last im Klaren sein. Noch bevor er seinen ersten Auftrag übernimmt und sich damit diesen „Rucksack“ umschnallt, muss er dessen Inhalt gut kennen. Nur damit schützt er sich vor Problemen, Fehlern oder Fallen, die der Alltag mit sich bringen könnte.

Ein Sachverständiger tut gut daran, seine Einsätze bei Gericht als Zeitabschnitte zu betrachten, in denen seine Vorgangsweisen, sein gesamtes Verhalten – ja beinahe jeder seiner Schritte – der genauen und kritischen Beobachtung und Kontrolle aller anderen Beteiligten eines Verfahrens unterliegt. In seiner Tätigkeit gibt es einfach keinen Raum für unüberlegte oder sorglose Aktionen. Ein Sachverständiger, dem solche unterlaufen, kann sich der Strenge des Gesetzes ausgeliefert sehen und muss gegebenenfalls mit drastischen Konsequenzen rechnen bis hin zur Aberkennung seiner Befugnisse.

Die Bedeutung von Verantwortung

Verantwortung übernehmen bedeutet nichts anderes, als ständig bereit zu sein, für sein Tun und Lassen Rede und Antwort zu stehen. Und das in aller Ruhe und Unaufgeregtheit, selbst unter Druck. Das setzt eine gereifte, in sich gefestigte Persönlichkeit voraus, die ihre Entscheidungen auf einem tragbaren Fundament von Werten aufbaut. Verantwortung ist, wie wir sehen werden, noch dazu vielfältig, weil sie in ihrer ganzen Tragweite über die Beziehung zum Auftraggeber – hier meist das Gericht – hinausgeht. Wir wollen uns daher fünf Bereiche der Verantwortung näher ansehen, dies mit besonderem Bezug zur Gerichtstätigkeit.

Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber

Verantwortung kann nur in Beziehungen gelebt werden, und die Verantwortung zum Auftraggeber hin, ob dieser nun gerichtlicher, behördlicher oder privater Art ist, ist von zentraler Bedeutung. Denn die Geschäftsbeziehung setzt einen hohen Vorschuss an Vertrauen von Seiten des Auftraggebers voraus. Die Übernahme der Verantwortung für einen Auftrag beinhaltet die Zusage, dass alle getroffenen Vereinbarungen, insbesondere Forderungen, aber auch Erwartungen des Auftraggebers, eingehalten und erfüllt werden. Bei Gericht etwa die genaue Beachtung der Vorgaben in einem Beschluss.

Verantwortung gegenüber Beteiligten eines Verfahrens

Nicht aus dem Auge verlieren darf ein Sachverständiger seine Verantwortung gegenüber den Beteiligten eines Verfahrens. Er muss sich von seinem Gewissen leiten lassen, muss die materielle Wahrheit suchen und darf nicht Gefühlsregungen nachgeben, auch wenn etwa eine Partei durch die Ergebnisse eines Gutachtens in existenzielle Schwierigkeiten kommen könnte. Dasselbe gilt für Versuche von Einflussnahmen durch Rechtsanwälte für ihre Klienten, diesen darf kein Erfolg beschieden sein. Dasselbe gilt für sanfte Hinweise eines Richters, welchen Ausgang er sich für ein Verfahren vorstellen könnte.

Verantwortung gegenüber Dritten

Die Beschäftigung mit Gerichtsverfahren hat sehr oft die Folge, dass man Einsicht in Zusammenhänge, Dinge oder in Sachverhalte bekommt, die Personen oder Unternehmen betreffen, die mit dem Verfahren selbst nicht direkt etwas zu tun haben, die aber aus bestimmten Gründen dem Sachverständigen bekannt geworden sind. Dabei kann es sich auch um sensible Informationen handeln, vielleicht sogar um solche, die für ein Unternehmen Betriebsgeheimnisse darstellen. Die Schweigepflicht nach außen muss auch in solchen Fällen gelten.

Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit

Sachverständige sind ein Teil des Justizsystems unseres Staates, auch wenn sie diesem nicht direkt angehören oder unterstellt sind. Die Öffentlichkeit darf von einem Sachverständigen aber nicht nur erwarten, dass er seine Arbeit korrekt ausführt. Sie darf auch verlangen, dass er sich im Anlassfall um Konsequenzen kümmert, aus Verantwortung den Menschen gegenüber den „Tunnelblick“ des Experten verlässt und die Öffentlichkeit dann sofort und eindringlich warnt, wenn Erkenntnisse vorliegen, die etwa für eine Region oder das Staatswesen von Bedeutung sind.

Fazit

Der Gesetzgeber hierzulande hat die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen in einer Weise gestaltet, dass sie nur jenen Anwärtern Zutritt ermöglichen, die solide berufliche Vorbildung, überdurchschnittliches Fachwissen und ein Mindestmaß an Praxiszeiten vorweisen können. Dadurch sollen nur solche Personen zum Zug kommen, die die mit der Tätigkeit verbundene Last der vorhin beschriebenen vierfachen Verantwortung auf sich nehmen und auf Dauer tragen können.

Comments are closed.

Copyright ©2012 Ing. R. Sonnek GmbH