Sonnek

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Gutachtenserörterung, diesmal am Bezirksgericht. Eingangskontrolle, Masken am Gang, im Gerichtssaal aber Befreiung für alle, die geimpft sind. Der Beklagtenvertreter hat zwei Fragen gestellt, die ich schriftlich ausführlich beantworten konnte. Einige weitere Fragen des Gerichts und der Parteien lassen sich ebenfalls zur allgemeinen Zufriedenheit klären. Der Bauherr eines Wohnhauskomplexes hat den Installateur geklagt, weil es beim Betrieb der Haustechnik zu Schwierigkeiten gekommen ist. Beide Seiten schieben einander die Verantwortung dafür zu. Keiner ist bereit, einen Kompromiss einzugehen.

So etwas kommt des Öfteren vor. Was ich im konkreten Fall aber nicht verstehe ist die Tatsache, dass die gegnerischen Parteien in den Jahren zuvor offenbar mehrere Projekte erfolgreich und reibungslos durchgezogen haben. Geschätzt dürfte das bisherige Auftragsvolumen des klagenden Bauherrn an den beklagten Installateur zumindest das Hundertfache des Streitwerts dieser laufenden Sache betragen haben. Hinter beiden Parteien stehen zwei in der Stadt bereits lange ansässige, gut bekannte und angesehene Unternehmen. Allein schon diese beiden Gründe müssten ausreichenden Anlass dafür geboten haben, eine gütliche Regelung zu finden. Haben sie aber nicht.

Einbringen von Getriebesand

Im gesamten Prozedere haben mittlerweile die Gebühren für die Sachverständigen – einen privaten und den vom Gericht bestellten – den Streitwert der ganzen Rechtssache bereits beträchtlich überstiegen. Wenn man so etwas wie eine Wirtschaftlichkeit der Auseinandersetzung definieren wollte, wäre sie vermutlich nach kaum einem Kriterium gegeben. Ohnehin scheint mir jedes Zivilgerichtsverfahren zwischen Unternehmen, in dem es um geldwerte Forderungen geht, nichts anderes als ein Einbringen von Sand in das volkswirtschaftliche Getriebe.

Mögliche Motive

Was motiviert die Kontrahenten, sich auf ein derartiges Duell einzulassen, das im Endeffekt nicht nur Geld kostet, sondern auch anders besser genutzte Zeit raubt? Ein Justament-Standpunkt des Rechthabens? Die vermeintliche Sicherheit des Klägers, dass er das Verfahren für sich entscheidet? Der Zwang einer Geschäftsführung, das Verfahren beginnen zu müssen, weil ansonsten Fahrlässigkeit gegeben wäre? Eine Zurückhaltung des Beklagten, weil er schon früher immer wieder Zugeständnisse hat machen müssen, nun aber ist für ihn das Maß voll und er hat sich deshalb klagen lassen?

Eine nüchterne Sicht der Dinge

Natürlich könnte das Gerichtsverfahren auch ein Spielball von Interessen sein, die außerhalb des Verfahrens selbst liegen und die uns und dem Gericht verborgen blieben müssen, irgendwelche „Stellvertreter-Kriege“ sozusagen. – Zu all diesen Fragen oder Vermutungen haben wir als Nicht-Involvierte keine Antworten. Um die geht es mir auch nicht, sondern darum, dass eine Vielzahl von widerstrebenden Motiven und vielleicht auch Unversöhnlichkeiten die nüchterne Konsequenz aus der Abwägung der Dinge unmöglich macht. Die lautet in meinen Augen: Jeder Streit vor einem Bezirksgericht sollte vermieden werden.

Abwägung des psychischen Aufwands

Drei Dinge zur Klarstellung: Erstens will ich nicht die Richter von Bezirksgerichten brotlos machen. Zweitens habe ich nichts gegen zivilgerichtliche Verfahren. Drittens geht mein Appell ausschließlich in die Richtung von Unternehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass für ein Unternehmen ein Streitwert von sagen wir fünftausend Euro lohnend genug sein könnte, um den damit verbundenen Aufwand an Mühsal zu rechtfertigen. Damit meine ich nicht den schon vorhin angesprochenen Geld- und Zeiteinsatz. Nein, allein schon die psychische Abnutzung und der Verschleiß an Nervenkräften erfordern einen Energieaufwand, den das ohnehin anspruchsvolle Tagesgeschäft viel dringender bräuchte.

Was wäre eine Alternative?

Na zum Beispiel die Gegenstrategie, nämlich dem Kontrahenten einen netten Brief zu schreiben, in dem man seine Sicht darlegt, zugleich aber einen Verzicht auf die eigene Forderung bekannt gibt, verbunden mit der Hoffnung, dass erstens Derartiges bei künftigen Geschäften nicht nochmal vorkommen möge und zweitens die Gegenpartei darüber nachdenken solle, was ihr eine fortdauernde Partnerschaft mit Hoffnung auf weitere Aufträge wohl wert sein würde. Illusorisch? Mag sein. Aber allemal bessere Strategie als ein Verlassen auf die Wahrscheinlichkeit, das eigene Rechtsverständnis vom Gericht bestätigt zu bekommen. Und nervenschonender …

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