(Vorabdruck eines Artikels für die Zeitschrift TGA Ausgabe 9/21) Ein Gerichtssachverständiger aus dem HLKS-Fach hat naturgemäß hauptsächlich mit Anlagen zu tun, die nicht oder nur schlecht funktionieren. In Bezug auf Heizungsanlagen scheint zurzeit ein Schwerpunkt der Gerichtsfälle auf dem Bereich Wärmepumpen zu liegen. Absoluter Renner sind Wärmepumpenanlagen mit Wärmeabgabe über Radiatoren, wobei hier entsprechend dem Marktanteil zwar Anlagen mit Wärmepumpen der Bauart Luft-Wasser überwiegen, aber auch Erdreich-Anlagen mit Sole-Wasser in Sonden- oder Kollektorausführung vertreten sind.
Eine große Anzahl von Problemen steht im Zusammenhang mit Gebäudesanierungen. Bauherrn und -damen gehen richtigerweise davon aus, dass eine Sanierung mit der Gebäudehülle zu beginnen hat: Neue Fenster rein, Wärmedämmung rauf. Der zwar noch gut funktionierende und oft gar nicht alte heizölbefeuerte Zentralheizungskessel fliegt raus. Wer keinen Fernwärme- oder Gasanschluss hat und keine Pellets-Heizung will, landet zwangsläufig bei einer Wärmepumpe. Was im Haus mit hoher Wahrscheinlichkeit unverändert zurückbleibt, ist das restliche Heizsystem, damit auch die Heizkörper.
Es wurde nicht gerechnet …
Die in einigen meiner Fälle beauftragten und später geklagten Installateure gingen allesamt davon aus, dass wegen der sanierungsbedingt verringerten Heizlast die vorhandenen Radiatoren belassen werden könnten. Interessanterweise hatte sich keiner der Betroffenen die Mühe gemacht, die tatsächliche Heizlast zu errechnen. In allen Fällen musste irgendeine obskure Daumenregel als Wegweiser zur Geräteauswahl herhalten. Demzufolge wurden samt und sonders auch die Heizflächen nicht dahingehend überprüft, ob sie tatsächlich ein mit der Wärmepumpe erfolgreiches Zusammenspiel erwarten ließen. Lästige Folge: Die erwarteten oder gar vereinbarten Raumtemperaturen wurden nicht erreicht.
… was fatale Folgen haben kann
Warum wurde so wenig gerechnet? War der Aufwand dafür im Angebotsaufwand nicht unterzubringen? Ich weiß es nicht. Die Scheu, die Heizlast nachzurechnen, führte im Fall eines besonders gut sanierten und mit 18cm Wärmedämmung und exzellenter Dreifachverglasung versehenen Wohnhauses zu einer derart krassen Überdimensionierung, dass die ausgewählte Inverter-Luft-Wasser-Wärmepumpe dazu verdammt war, in jeder Phase der Heizperiode an der untersten Grenze ihres Leistungsbereichs dahinzugrundeln. Was sie auch schaffte. Den Rest gab ihr aber die sommerliche Warmwasserbereitung: Sie führte zwangsläufig zu häufigem Takten mit erwartbarer Folge: Der Kompressor schied vorzeitig aus seinem technischen Leben.
Gerade weil Installateure gut arbeiten …
Auch wenn es an dieser Stelle etliche weitere für Kunden und Installateure unangenehme Wärmepumpen-Stories zu berichten gäbe, möchte ich aus Sachverständigensicht ein positives Fazit ziehen: Die österreichischen Installateure sind in meinen Augen sehr gut ausgebildet und die meisten Betriebe kriegen Wärmepumpenanlagen zur vollen Zufriedenheit ihrer Kunden tadellos hin. Verweisen möchte ich aber darauf, dass anspruchsvolle Anlagen einen ausreichenden und vor allem aktuellen Wissens- und Kenntnisstand erfordern. Schätzen reicht halt nicht!
… ist Sorglosigkeit auch bei Wärmepumpenanlagen nicht angebracht
Gerade an Wärmepumpen-Anlagen, die ein Rückgrat unserer modernen Heiztechnik darstellen, ist ein Mangel an Sorgfalt nicht hinnehmbar. Installateure müssen dem Vertrauen entsprechen, das man in sie setzt. Lernen hört nie auf! Im Zweifelsfall mag es hilfreich sein, solchen Herstellern von Wärmepumpen den Vorzug zu geben, die sich nicht nur als Gerätelieferanten sehen, sondern den Installateur mit bewährten Lösungsvorschlägen unterstützen. Und zum Schluss: Installateure sollten bewusst und aus freien Stücken präzise auf den Nutzen ihrer Kunden zielen – und nicht ungewollt auf den von Gerichtssachverständigen.