Sonnek

SV-Stories

Es hatte so schön begonnen. Die alte Kesselanlage hatte brav und störungsfrei einige Jahrzehnte lang treu ihren Dienst getan. Jetzt aber war ihre Zeit vorbei. Raus aus dem Öl lautete die allerorten propagierte Devise. Nach langer und sorgfältiger Überlegung entschied der Hausherr sich für einen neuen Wärmeerzeuger. Der wurde auch prompt geliefert, von den Fachhandwerkern sorgfältig installiert und in das bestehende Heizsystem eingebunden. Grade noch rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit. Das neue Ding tat also seine Arbeit, zunächst allerdings eher schlecht als recht. Bis es endgültig ausfiel.

Noch war aber nichts verloren. Weil der Installateur den Kunden nicht unzumutbar lang auf ein Ersatzteil warten lassen wollte, tauschte er das defekte Gerät kulanterweise gleich gegen ein neues aus. Doch die Probleme wollten kein Ende nehmen, die Servicedienste des Herstellers und der des Installateurs wurden zu Stammbesuchern im Haus. So schleppte sich die Anlage durch einen zum Glück nicht allzu strengen Winter und erreichte mit knapper Not das Ende der Heizperiode. Das allerdings mit reichlicher thermischer Unterstützung eines simplen, schon lange zum Haus gehörenden Holzofens im Wohnzimmer.

Aus Skepsis wurde schließlich Ablehnung

Das Frühjahr brachte keine Änderung, die neue Anlage zeigte ein etwas ungewöhnliches Betriebsverhalten, so, als sei sie sich selbst ihrer Sache nicht sicher. Dazu kam noch, dass ein Angehöriger oder Nachbar mit seinem soliden Halbwissen jedes Detail der Anlage madig machte: Er säte mächtig Zweifel an Sinn und Wert der neuen Anschaffung und verwandelte die bereits wachsende Skepsis des Besitzerehepaars in glatte Ablehnung. Es reichte jetzt, sie wollten die Anlage retournieren und das Geld für die geleistete Anzahlung zurück. Ihr Bestreben war erfolglos. Also erschien der Gang vor Gericht als einziger Ausweg.

Ein Sachverständiger musste her

Als ich schließlich das Anwesen zum Zweck einer Befundaufnahme erreichte, hatte die Anlage endgültig ihren Geist aufgegeben, sie gab keinen Mucks mehr von sich. Aussagen über die Dimensionierung, die Systemtechnik und Kommentare zu den Verbrauchsdaten waren möglich, nicht aber solche, die eine volle Funktionsbereitschaft der Anlage vorausgesetzt hätten. Wenn eine Anlage kaputt ist und stillsteht, lässt sich ihr Verhalten weder beobachten noch beurteilen. Zu meinem Bedauern und zu dem des Gerichts blieb somit die Aussage des Gutachtens unvollständig.

Funktionsprüfung erst nach Reparatur möglich

Das Gericht setzte einen Verhandlungstermin im Anwesen der Kläger an. Weitläufiger Terrassentisch, herrliche Aussicht, bestes Sommerwetter. Die Parteien wurden einvernommen. Der Verlauf der Auftragsabwicklung wurde besprochen, die Installation, die Inbetriebnahme, die Probleme der Reihe nach. Die Kläger hatten die Funktion bemängelt, die jetzt leider nicht prüfbar war. Was tun? Der Vorschlag des Richters: Instandsetzen der gesamten Anlage, Durchführung der Reparaturen möglichst rasch. Prüfung der Anlage im kommenden Winter. Offen bleibt vorerst die Frage der Kostenübernahme der Aktion.

Unerwartete Eskalation

Wenn sich dabei herausstellen sollte, dass die Anlage doch soweit justierbar sei, dass sie klaglos laufen könne, müssten die Kläger sie behalten. Das alles passte dem bis dahin umgänglich und freundlich wirkenden Hausherrn gar nicht. Er begann halblaut seinen Unmut zu äußern. Die Ehefrau versuchte, ihren Gatten zu beruhigen und scheiterte. Der Anwalt der Kläger blieb ebenfalls erfolglos. Der Richter sprach eine Verwarnung aus. Der Missmutige verfügte sich daraufhin um die Hausecke und war vorerst außer Sicht. Wir erwarteten davon eine Abkühlung der emotional aufgeladenen Situation. Die Verhandlung ging weiter.

Richterlicher „Hausarrest“ für einen Hausherrn

Nach einer Weile kam der Hausherr zurück, wider Erwarten jetzt noch mehr in Rage. Seine in die Runde geworfenen Worte habe ich nicht verstanden. Offensichtlich fanden sie aber beim Richter wenig Anklang, denn jetzt war plötzlich auch der erregt. Er drohte dem Hausherrn lautstark mit einer saftigen Ordnungsstrafe. Weil das auch noch nicht die gewünschte Beruhigung bewirkte, befahl er dem Hausherrn sich ins Haus zu begeben, ins angrenzende Wohnzimmer, und zwar sofort, und hinter sich die Tür zu schließen. Letzteres tat schließlich der Richter selbst, mit Nachdruck.

Noch kein Ende in Sicht

Der Rest der Verhandlung verlief ruhig, zum einen, weil der in jedem Moment souveräne Richter gekonnt sofort auf gewohnte Routine umschaltete und zum anderen, weil der Hausherr nicht mehr auf der Bildfläche erschien. Wohl wirkten auch die sommerliche Witterung und die herrliche Aussicht in die schöne Landschaft beruhigend auf die anwesenden Gemüter. Zum Zeitpunkt, in dem ich dieses schreibe, erscheint mir der Ausgang des Verfahrens völlig offen. Eines ist aber jetzt schon sicher: Die zu erwartenden Sachverständigengebühren werden den Streitwert des Verfahrens deutlich überschreiten.

Comments are closed.

Copyright ©2012 Ing. R. Sonnek GmbH