Sonnek

Zitierregeln

05.06.2020
Befund

Wie zitieren Sachverständige richtig? Wie geben sie Texte Dritter richtig wieder oder die Quellen, auf die sie sich beziehen müssen? Wie trennen sie fremde Texte korrekt von denen aus der eigenen Feder? Können die Praktiken der Wissenschaft dem Sachverständigen helfen? – Denn dort gibt es Regeln zum richtigen Zitieren, eine Vielzahl sogar. Universitäten, einzelne Fakultäten oder sogar Institute oder Lehrkanzeln haben ihre eigenen. Eine internationale Norm zum Zitieren in der Wissenschaft gäbe es zwar auch (ISO 690), die hat sich aber nicht – oder noch nicht – durchsetzen können. Wohin also kann sich ein Sachverständiger nun orientieren?

Hier soll jedoch die Praxis im Vordergrund stehen. Es sollen einige sehr allgemeine Grundregeln genannt werden, die sich in der Gutachtensarbeit bewährt haben. Natürlich kann und wird sie aber jeder Sachverständige nach seinem Gutdünken gebrauchen oder abwandeln. Es geht dabei ja nicht um einen Mechanismus, der sklavisch befolgt werden muss, sondern darum, dem Leser eines Gutachtens zu helfen, rasch und deutlich richtige Bezüge herzustellen. Wobei anders als im wissenschaftlichen Schrifttum weniger die Vermeidung von Plagiatsverdacht Triebkraft ist, sondern vielmehr die Unterscheidung zwischen eigenen Inhalten und denen aus anderen Quellen.

Texte Dritter übernehmen

Wörtlichen Wiedergaben sind dann angebracht, wenn sie deutlich Gegebenheiten ansprechen, die dem Sachverständigen für seine Tätigkeit im Rahmen des Gutachtensauftrages als wesentlich erscheinen. Eine wichtige Maßnahme in der Zitierung übernommener Texte liegt in einer deutlichen Trennung vom eigenen, umgebenden Text. Der Verfasser muss dazu für den Leser eine erkennbare Abgrenzung schaffen, zumindest in optischer Form. Diese kann entweder darin bestehen, dass der zitierte Text in Anführungszeichen gesetzt wird oder aber dadurch, dass er im Schriftstil abgehoben, also zum Beispiel in kursiv gehalten wird.

Im Gutachten ergibt sich der erste Anlass für ein ausführliches Zitat meist schon aus der Notwendigkeit, den Inhalt des Gutachtensauftrags wörtlich wiederzugeben. In weiterer Folge sind es Inhalte von erhaltenen Unterlagen, zum Beispiel von Gerichtsakten, die für die weitere Bearbeitung und für die Schlüssigkeit des Gutachtens unverzichtbar erscheinen. Sehr oft ist es dabei wünschenswert, dass bestimmte Worte oder Satzteile besonders betont werden sollen. Man kann sie dazu unterstreichen oder fett hervorheben. Hier zur Erläuterung ein (konstruiertes) Textbeispiel aus einem Gutachten:

In seiner Aussage anlässlich der Verhandlung vom 12.12.2019 führt der Zeuge Alfred Maier aus (siehe AS 41, Zitat kursiv, Hervorhebungen in fett von Sonnek):

Den Wasserschaden habe ich entdeckt, bevor ich zur Arbeit fahren wollte, das war zirka um 6 Uhr 30, da stand das Wasser im Keller schon etwa 20 bis 30 cm hoch, aber nur im Vorkeller, der Heizungskeller war nicht betroffen, der war zu dem Zeitpunkt noch trocken. Das kann ich mit Sicherheit sagen. Ich habe dann sofort den Haupthahn abgedreht, aber das Wasser ist immer noch weiter angestiegen und ist gleich darauf auch in den Heizungskeller eingedrungen.

Dieselben Regeln kann man natürlich auch auf Texte anwenden, die der Fachliteratur sowie gesetzlichen oder technischen Richtlinien entnommen sind. Im technischen Bereich können das recht häufig einschlägige fachrelevante Normen sein. Ein direktes, klares Zitat ist meist wirkungsvoller als die indirekte Wiedergabe oder Umschreibung in eigenen Worten. Von zunehmender Bedeutung ist auch die Wiedergabe von Informationen aus Internetquellen. Wie schon in anderem Zusammenhang geschehen, sei nochmals auf die Dynamik solcher Informationsquellen verwiesen, es ist daher ratsam, sich Zugriffszeiten zu vermerken und gegebenenfalls Sicherungen anzufertigen.

Quellenverweise

Damit sind wir schließlich bei dem Thema, mit dem wir uns bei den Wissenschaftlern treffen, nämlich der korrekten Zitation von Literaturangaben und sonstigen Quellen. Ich mache es in der Sache recht einfach.

Beispiel (fiktiver) Fachliteratur:

Zirngibl/Rotwangl, Strahlungsheizung im Wohnbau, Wien 2002

Beispiel (fiktiver) Fachzeitschrift:

Laimbauer, Strohdämmung von Mehrgeschoßbauten, in: Zeitschrift der Dämmwirtschaft, 43. Jahrgang, Nr. 4, Innsbruck, 1997, S. 43f

Beispiel (fiktiver) Norm:

ÖNORM Z 412, Zeichnerische Darstellungsformen metrischer Innengewinde, Ausgabe 05/2012

Beispiel (fiktiver) Internetseite:

Online-Katalog Grausberger & Cie, 8010 Graz, S. 12, www.grausberger.at/online-Katalog/ (Zugriff 12.02.2020)

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