Sonnek

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Der Inhalt eines Gutachtens muss für einen Laien erfassbar sein, wobei der Begriff des Laien hier mit dem eines Nichtfachmanns gleichzusetzen ist. In einem Gerichtsverfahren sind vielleicht die Streitparteien Fachleute, im Regelfall aber nicht die beteiligten Juristen. Sie müssen rasch und unzweideutig lesen und begreifen können, was Sache ist. Wesentliches Qualitätsmerkmal eines Gutachtens ist daher, dass der Sachverständige das Ergebnis seiner Arbeit in einer gut verständlichen Sprache abgefasst hat. Damit eine solche gelingt, haben kluge Leute einige Regeln aufgestellt, die uns darin unterstützen.

Einfache, aber wirkungsvolle Textregeln

Obwohl ich mich schon Jahre mit gutem Textieren beschäftige, bin ich erst vor kurzem auf jene Regeln gestoßen, die ich hier vorstellen möchte. Fundort war eigentümlicherweise das exzellente Buch „Infografik“ von Raimar Heber. Es handelt naturgemäß hauptsächlich von bildlichen Darstellungen, viele diesbezügliche Beispiele darin sind eine wahre Augenweide. Der Autor geht aber auch auf die Notwendigkeit ein, zugehörige Texte rasch erfassbar und gut verständlich zu gestalten. Er tut auch das auf vorbildliche Weise, sodass ich seine Ausführungen gerne direkt wiedergebe (Zitate kursiv):

Um die Verständlichkeit von Texten zu gewährleisten, wurde Anfang der 70er-Jahre das Hamburger Verständlichkeitsmodell entwickelt. … Um einen Text verständlich zu gestalten, stellt es vier Gebote auf, die ich hier unverkürzt wiedergebe:

  1. 1. Einfachheit: Inhalte sollten in der einfachsten Sprache angeboten werden.
  2. 2. Gliederung: Ein Gedanke pro Satz, die Inhalte sind gut strukturiert.
  3. 3. Prägnanz: Konkret statt abstrakt, anschaulich und lebensnah.
  4. 4. Anregung: Erklärende Illustrationen ergänzen den Textinhalt!

Diese vier Gebote des Hamburger Verständlichkeitsmodells erweitern wir mit sechs Faustregeln zum Verfassen eines verständlichen Textes, dann haben wir das Wichtigste beisammen:

  1. 1. Vermeiden Sie Fremdwörter und Fachjargon.
  2. 2. Vermeiden Sie doppelte Verneinung (er wird nicht dagegen sein).
  3. 3. Vermeiden Sie den Konjunktiv (er würde gehabt haben).
  4. 4. Vermeiden Sie den Nominalstil (die Anstrebung des Verbalstils findet unsere Bevorzugung).
  5. 5. Vermeiden Sie Komposita (lange, zusammengesetzte Wörter wie Donaudampfschifffahrtsgesellschaft …).
  6. 6. Vermeiden Sie Zwischensätze (der Hund, den ich gestern sah, war braun).

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Eine Einteilung von Sprachen

In weiterer Folge erwähnt Heber die Einteilung von Sprache in Umgangssprache, Einfache Sprache und Leichte Sprache. Was Umgangssprache bedeutet, braucht nicht erklärt zu werden. Leichte Sprache richtet sich an Menschen mit Lernschwächen. Für uns als Sachverständige interessant ist die Einfache Sprache, zu der er folgendes ausführt:

Die Einfache Sprache, amerikanisch Plain Language, ist in den USA gesetzlich verankert und hat ein Ziel: Alle sollen alles verstehen können. Das bedeutet, der Fachmann, der einen Text formuliert, muss ihn so niederschreiben, dass auch Menschen, die eben keine Fachleute sind, ihn verstehen. Die Einfache Sprache richtet sich an ca. 85 % der Bevölkerung und bewegt sich von der Komplexität her auf dem Niveau B1 des Kompetenzrahmens für Fremdsprachen. Mal ehrlich, auch ein Akademiker ist dankbar, wenn ihm ein Text geliefert wird, den er ohne Mühe und schnell versteht. … Einfache Sprache ist für alle Texte erstrebenswert, da sie auf höchste Verständlichkeit zielt.

Kommentar

Eine gute und brauchbare Darstellung, finde ich. Wir sind wohl alle angehalten, diese einfachen, aber sicher nicht immer leicht zu befolgenden Hinweise zu beherzigen. Aber wir können immer danach trachten, besser zu werden. Beginnen können wir ja sofort, schließlich ist alles, was wir schreiben, gemeint. Wir brauchen damit nicht bis zum nächsten Gutachten zu warten …

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