Die Bewertung von Maschinen und Geräten ist wohl eine der grundlegenden Aufgaben, mit denen jeder Sachverständige früher oder später konfrontiert wird. In Ergänzung zum zuvor erschienenen Blogbeitrag „Der Wert von Maschinen“ ist anzumerken, dass – egal ob bei Gericht oder außerhalb – sehr oft Unklarheit oder Uneinigkeit darüber besteht, wie die verschiedenen Bezeichnungen wie Zeitwert, Rumpfwert, Restwert etc. tatsächlich zu verstehen sind und wie man sie rechnerisch ermittelt. Die folgenden Definitionen zur Wertermittlung mögen hierzu mehr Licht ins Dunkel bringen.
1. Wiederbeschaffungswert
Neuwert / Wiederbeschaffungswert: Damit sind die Kosten für ein
ähnliches Gerät, oder ein ähnliches System, dass am Bewertungs-
stichtag z.B. nach einer Recherche zu beschaffen wäre. Die Mehr-
wertsteuer wird bei Vorsteuerabzugsberechtigung abgezogen.
2. Zeitwert
Der Zeitwert ist der Wert eines gebrauchten oder nicht mehr neuen
Gerätes.
3. Rumpfwert
Wert eines alten, funktionierenden Systems
Ein funktionierendes System, dass bereits die übliche Nutzungsdauer
überschritten hat und noch in Betrieb ist oder zum Schadenzeitpunkt
war, kann mit einem Rumpfwert angesetzt werden. (Man findet den
Begriff Rumpfwert gelegentlich auch für den Wert übrig gebliebener
Reste eines Systems.)
4. Restwert
Restwert und Wert des Altmaterials
Der Restwert ist der Wert eines Systems, das für seinen ursprünglichen
Verwendungszweck nicht mehr benutzt werden kann oder soll (z.B.
wegen eines Schadens oder Alters) abzüglich des Aufwandes für die
Verwertung.
Achtung der Restwert kann durch Entsorgungskosten negativ werden.
5. Ermittlung des Zeitwertfaktors
Im Gegensatz zur Bewertung anderer Wirtschaftsgüter ist der
technische Wertverlauf im typischen Nutzungsbereich bei
Systemen mit geringer mechanischer Abnutzung linear.
6. Gebrauchswertfaktor
Ermittlung des Gebrauchswertfaktors
Eigenschaften, die den Gebrauchswert beschreiben sind z.B.:
> Funktionsfähigkeit, optisches Erscheinungsbild
> Funktionserhaltung (Service, Ersatzteile)
> Marktfähigkeit, funktionaler Erhaltungszustand (Wartungsvertrag,
Änderungsstand)
> Marktgängigkeit (Standard / Exote)
> Kompatibilität, Hard- und Software
7. Grenznutzungsdauer
Die Grenznutzungsdauer von Geräten, Systemen korreliert mit
der üblichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer und kann z.B. im
Nutzungsdauerkatalog baulicher Anlagen und Anlagenteile 2006
des Landesverbandes für Steiermark und Kärnten vom Hauptverbandes
der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen
Österreichs eingesehen werden.
8. Laufzeit
Die Laufzeit errechnet sich aus der Differenz von Kaufdatum zu
Schadendatum.
9. Verwendete Formeln:
Legende:
A = Alter; G = Grenznutzungsdauer;
W = Wertminderung in [%]
9.1 Lineare Wertminderung
Formel: W = (A/G) * 100
9.2 Parabelförmige Wertminderung
Formel: W = (A/G)² * 100
9.3 Wertminderung nach Ross
Dieses Verfahren wird vor allem in der Immobilienwirtschaft bei
Wertermittlungen angewendet.
Formel: W = 0.5 * ((A/G)² + (A/G)) * 100
9.4 Wertminderung nach Vogels
Dieses Verfahren beruht auf empirischen Untersuchungen von
Kaufpreisen. Am Ende der Gesamtnutzungsdauer ist hier noch
ein Restwert von 20 % vorhanden.
Formel: W = (-0.4 * (A/G)² + 1.2 * (A/G)) * 100
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Anmerkung: Der Autor dieses Beitrags bietet zu den genannten Wertminderungen ein praktisches Berechnungstool an!
Kontakt:
Dipl.-Ing. Reinhold J. H. Steinberger
Consultant, IT-Architekt, Gerichtssachverständiger
Elektrotechnik u. Informationstechnologie
Seggauberg 105, 8430 Leibnitz
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