„Wie stellt man den Zeitwert von Maschinen fest?“ Diese Frage hatte soeben ein junger Kollege aufgeworfen. Ein Interessent hatte ihn gefragt, ob er in der Lage sei, die Produktionsanlagen eines stillgelegten Betriebs zu beurteilen und zu bewerten. „Was ist zu beachten, wie geht man dazu vor?“ Keine einfache Frage. Solche Schätzungen kommen einem altgedienten Maschinenbauer hin und wieder unter, aber jeder Fall ist anders. Dennoch war es ein Anlass, spontan und aus dem Stegreif eine Antwort zu versuchen. Interessehalber wurde diese gleich selber mitprotokolliert und ist nachstehend wiedergegeben.
Die Notwendigkeit einer Bewertung kann sich aus verschiedensten Gründen ergeben. Sie wird zum Beispiel aktuell, wenn es darum geht, den Maschinenpark eines in Insolvenz geratenen Unternehmens aufzulösen und der Insolvenzverwalter die vorhandenen Aktiva kennen muss. Ein anderer Fall kann darin bestehen, dass im Zuge der Übergabe eines laufenden Betriebs die Bewertung des Anlagenbestands gefordert ist. Ein weiterer Anlass kann sein, den Brandschaden in einem Betrieb zu bewerten. In allen Fällen werden konkrete Zahlen zum Zeitwert gefordert.
Bevor sich ein Sachverständiger in die Arbeit stürzt, hat er zu beachten, dass zuerst eine technische Bewertung durchzuführen ist und erst anschließend eine kommerzielle erfolgen kann. Für beide Bewertungen sind taugliche Methoden zu wählen. Einzelne Aspekte werden aufgelistet und stichwortartig kommentiert.
Grundlagen für die technische Bewertung
Hierzu empfiehlt sich gute Vorbereitung und Festlegung einer systematischen Vorgangsweise vor Ort. Kontakt-, Begleit- und Auskunftspersonen sollten bekannt und beim Besichtigungstermin verfügbar sein. Wenn möglich sollte Informationsmaterial (Maschinenlisten, Aufstellungspläne etc.) schon vorab übergeben werden.
Folgende Informationen können von Interesse sein:
Identifizierung der Maschine: Bezeichnung, Bauart, Baujahr, Hersteller, Typenschild, Inventarnummer, …
Technische Daten
Einbauort: Einzelmaschine oder nur als Teil eines Maschinenverbunds einsatzfähig?
Zustand: Gebrauchs- und Abnützungspuren, sichtbare Beschädigungen, war die Maschine noch aktiv in Verwendung?
Nachweise für Instandhaltungsmaßnahmen, Instandsetzungen
Maschinendokumentation
Zustand des Umfelds: Aufstellungsort, Gebäude, sind mögliche Kontaminationen ein Thema?
Interviews mit Bedienungspersonal: Beobachtungen, Angaben zur Funktion, …
Erforderliche Zubehöre, Betriebsmittel: Wie weit noch vorhanden?
Hersteller: Existiert dieser noch? Wer war Lieferant?
Bilddokumentation anfertigen
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Grundlagen für die kommerzielle Bewertung
Der Auftraggeber sollte interne Unterlagen (z. B. AfA-Listen) bereits vorab übermittelt haben. Auskunftspersonal sollte benannt sein.
Folgende Informationen können von Interesse sein:
Neupreis derselben oder einer ähnlichen Maschine
Marktgängigkeit: existiert dafür ein Gebrauchtmaschinenmarkt?
Nutzungsdauer: technisch und nach AfA
Abbaukosten: Demontage, Transport, Entsorgung, Dekontamination, …
Wertverlustberechnung: linear? Restwert? Rumpfwert? Schrottwert?
Literatur: AfA-Tabellen Deutschland
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Soweit die schnelle Auflistung aus dem Stegreif, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für Hinweise, Ergänzungen und Korrekturen sind der junge Kollege und ich dankbar!