Sonnek

bild

Nein, hiermit sind nicht politische Parteien gemeint, sondern vielmehr die in einem Gerichtsverfahren auftretenden Gegner, also Kläger und Beklagte. Dabei wird in den folgenden Anmerkungen davon ausgegangen, dass es sich bei den Kontrahenten um natürliche Personen handelt. Ein Sachverständiger kommt hauptsächlich zu drei Anlässen mit ihnen in Kontakt: Anlässlich einer Gerichtsverhandlung, bei einer örtlichen Befundaufnahme oder im Rahmen einer Gutachtenserörterung. Bei den Personen handelte es sich in meinem Fall typischerweise ein Installateur und ein Auftraggeber, meist Haus- oder Wohnungsbesitzer.

Wie schon so oft in der Serie dieser Artikel muss auch diesmal wieder auf ein grundlegendes Prinzip erfolgreichen menschlichen Zusammenwirkens hingewiesen werden: Die Goldene Regel. Sie verlangt, dass man andere so behandelt, wie man selbst gerne behandelt werden will. Sie ist für Sachverständige besonders dann von Bedeutung, wenn sie sich mit fachlichen Laien auseinandersetzen müssen. Konkret und zu allererst sollte daher das wichtigste Mittel für Verständigung – die Sprache – auf den Nichtfachmann angepasst werden, sie sollte in möglichst einfachen Worten gehalten sein, Fachausdrücke wären zu erklären.

Begegnung auf Augenhöhe

Der Installateur andererseits hat natürlich mit Fachausdrücken kein Problem, er versteht, was gemeint ist. Dem Sachverständigen gegenüber hat er einen gewissen Respekt und er wird vielleicht vorsichtig auszuloten versuchen, woran er bei seinem fachlichen Gegenüber ist. Der Sachverständige kann hier gute Kommunikation dadurch fördern, dass er einerseits dem Handwerker auf Augenhöhe begegnet und andererseits darauf hinweist, dass auch ein Sachverständiger kein Unfehlbarer, sondern ein ständig Lernender ist. Dass außerdem ein wenig Humor beim kommunikativen Brückenbauen hilfreich sein kann, weiß man auch.

Respekt und Rücksichtnahme

Respekt muss auch vom Sachverständigen gefordert werden dürfen. Bei vielen örtlichen Befundaufnahmen hat man Wohnungen oder Häuser zu betreten. Man dringt dabei notgedrungen und unbeabsichtigt in Privatsphären ein. Es ist ein Gebot der Höflichkeit, vor Betreten von Wohnungen – besonders von ganz neu errichteten – die Schuhe auszuziehen oder dies zumindest anzubieten. Ein anderes Gebot besteht darin, um Erlaubnis zu fragen, wenn fotografiert werden muss. Sie wird üblicherweise sofort gewährt, es gibt aber Verbotsfälle, etwa wenn dadurch unerwünscht wertvolle Kunstschätze mit ins Bild kommen würden.

Erklären und Fragen stellen

Der Sachverständige hat bei Ortsterminen auch freundlich zu erklären, warum er da ist und hat zu erläutern, worin sein Auftrag besteht. Für Rückfragen wird er offen sein, er wird auch die Geduld haben, gleiche Fragen wiederholt zu beantworten. Er hat auch sorgfältig darauf zu achten, dass er einerseits zwar Fragen stellen kann, aber andererseits nicht berechtigt ist, Einvernahmen durchzuführen, das bleibt ausschließlich dem Gericht vorbehalten. Bei alledem ist sorgfältig auf ein angemessenes Maß an gleicher Distanz zu den Parteien zu achten, auch schon der bloße Anschein jeglicher Befangenheit ist strikt zu vermeiden.

Hilfreich sein

Besonderes Augenmerk verdienen jene Parteien, die im Verfahren zu unterliegen drohen, insbesondere dann, wenn dies aufgrund der Gutachtensergebnisse der Fall sein sollte. Erörterungen des Gutachtens vor Gericht bieten einen wichtigen Anlass, dies umzusetzen. Man wende dem wahrscheinlich Verlierenden seine ganze Aufmerksamkeit zu (und tue dies auch gegenüber seinem Rechtsvertreter), sei besonders freundlich, beantworte sorgfältig alle Fragen, auch wenn sie polemisch, suggestiv oder untergriffig sein sollten. Damit zeigt man, dass man Personen ernstnimmt und sie achtet, egal ob sie gewinnen oder verlieren.

Comments are closed.

Copyright ©2012 Ing. R. Sonnek GmbH