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Einfach

Unterschiedliche Sichtweisen auf einen im ersten Moment einfach erscheinenden Sachverhalt ergeben sich zwangsläufig immer dann, wenn ihn Sachverständige verschiedener Fachgebiete ins Auge fassen. Es kann anfangs durchaus interessant und vergnüglich sein, mitzuerleben, wie diese scheinbar einfachen Dinge aus jeweiligem fachlichem Blickwinkel sich in eine Vielzahl von weiteren und möglicherweise komplexen Sachvershalten auffächern können. Unangenehm wird die ganze Angelegenheit aber dann, wenn dadurch die Lösung eines anfangs als simpel eingeschätzten Problems erschwert, verzögert, oder gar verunmöglicht wird.

Von der Gipskartondecke einer Gewerbeimmobilie rieselte Wasser. Die sofort alarmierte Gebäudeverwaltung ließ die Deckenkonstruktion vorsichtig öffnen und stellte fest, dass die Flüssigkeit einer Rohrleitung der Klima-Kaltwasseranlage entstammte. Die Wärmedämmung wurde vorsichtig beseitigt, offensichtlich war das Stahlrohr der Leitung leck, die Undichtheit konnte vorerst nur ungefähr lokalisiert werden. Der betroffene Rohrbereich lag zum Glück in einem leicht zugänglichen Gangabschnitt. Die Schadstelle wurde mittels Reparaturschelle provisorisch abgedichtet, der Betrieb im Haus ist zum Glück nicht behindert.

Eine riskante Angelegenheit …

In einem zweiten Schritt wurde zu geeigneter Zeit das schadhafte Rohrstück herausgeschnitten und durch ein neues ersetzt. Die Gebäudeverwaltung stellte das entnommene Rohrstück für weitere Untersuchungen sicher. Auf den ersten Blick fielen die zahlreichen Roststellen an der Außenseite des Rohrstückes auf, die Innenseite hingegen erschien weitgehend unversehrt. Die betroffene Rohrleitung war gerade einmal einige Jahre in Betrieb, das unvorhersehbare plötzliche Auftreten eines Lecks hatte berechtigte Sorge der Gebäudeverwaltung zur Folge, dass noch mehr solche Undichtheiten auftreten könnten.

… die rasches Handeln verlangte

Besagte Gebäudeverwaltung wurde dementsprechend unverzüglich aktiv. Der Zustand der Leitungen musste erhoben werden. Alle zugänglichen Rohrbereiche wurden unverzüglich inspiziert. Insbesondere an Rohrverbindungen zu Einbauteilen wie Wärmezähler, Absperrorganen oder Tauchhülsen für Fühler zeigten sich Roststellen, zumeist punktuell, vereinzelt aber such vollflächig. An einzelnen Stellen des Leitungsverlaufs wurde die Wärmedämmung geöffnet und abgetragen. Dabei zeigte sich, dass der Rostschutzanstrich an diesen Stellen unversehrt war, die Wärmedämmung demnach ihre Isolierfunktion erfüllt hatte.

Welche Mechanismen wirken …

Wer sich als Sachverständiger mit einer derartigen Sachlage befasst, muss sehr umsichtig vorgehen. Faktum ist, dass die betroffene Kaltwasser-Vorlaufleitung mit einer Temperatur von weniger als sieben Grad Celsius betrieben wird und es an der Oberfläche des Rohres zur Taupunktbildung kommen kann, sobald ganz normale Raumluft an diese Oberfläche gelangt. Deshalb werden Wärmedämmungen für derartige Leitungen mit geschlossenporigem Kautschukartigem Dämmstoff versehen, der nicht nur den Wärmeverlust verhindert, sondern auch als Isolierung gegen Durchtritt von Wasserdampf aus der Luft dient.

… und wie man darauf reagiert

Um Luftzutritt zu verhindern, muss diese in Matten aufgebrachte Wärmedämmung aber nicht nur stoffseitig luftdicht sein, sondern auch an den Stoßstellen luftdicht verklebt werden. Ist das nicht der Fall, kann in einen schlecht verklebten Rohrabschnitt Luft und damit Feuchtigkeit eindringen und die kondensierte Feuchtigkeit kann den Rohrwerkstoff angreifen, insbesondere dann, wenn der Rostschutzanstrich am Rohr nicht auf Dauer gegen diese Feuchtigkeit beständig ist. Im gegenständlichen Fall schien in einer ersten Diagnose genau diese Situation vorzuliegen.

Was wurde gemacht …

Genau dieser Rostschutzanstrich war nun von Interesse. Wie in den Standard-Leistungsverzeichnissen vorgesehen, hatte der Haustechnik-Planer bedungen, dass die Rohroberfläche zu entrosten und danach mit einem zweifachen Rostschutzanstrich in unterschiedlicher Färbung zu versehen sei. Also ein Fall für den Sachverständigen für Malerei und Anstreicherarbeiten. Eine eingehende Untersuchung ergab gemäß seiner gutachterlichen Stellungnahme, dass am defekten Rohrstück durchgehend lediglich ein einfacher Rostschutzanstrich festzustellen war, An Schweißstellen für Abzweiger überhaupt keiner.

… und was ist daraus geworden?

Der am Schadstück ausgeführte Rostschutzanstrich war demnach nicht vertragskonform gewesen. Der Malerei-Sachverständige warf auch den Diskussionspunkt auf, dass sich Rostschutzanstriche durch ihre Schutzdauer unterscheiden, ein Faktum, dass dem Haustechnikplaner wohl eher nicht geläufig sein dürfte. Ersterer hielt auch fest, dass für den gegebenen Anwendungsfall ein Zweikomponentenanstrich auf Basis von Epoxidharz der richtige gewesen wäre. Die Rückfrage bei einem Stahlgroßhändler ergab, dass heute Rohre für Kühlanlagen mit solchen oder ähnlichen Anstriche bereits serienmäßig lieferbar seien.

Vermutungen sind unzulässig …

Um die Leckstelle näher in Augenschein nehmen zu können, wurde die Reparaturschelle vorsichtig entfernt. Sie erwies sich als derart winzig, dass sie nur durch vorsichtiges Abtasten mit einer Stecknadel gefunden werden konnte. Auffällig war eine größere schwärzliche Verfärbung der Rohroberfläche mit einzelnen kraterförmigen Vertiefungen. Als Ursache für die Verfärbung wurde die Färbung des Kühlwassers vermutet. Eine Rücksprache bei einem Experten für derartige Wärmedämmungen ergab, dass hier aber durchaus eine Wechselwirkung zwischen Systemwasser und Wärmedämmung vorliegen könnte.

… aber Möglichkeiten können verwirrend sein

Auch die Vermutung, dass die Wärmedämmung selbst Auslöser für die Korrosion gewesen sein könnte, wurde angesprochen. Dem stand wiederum die Tatsache entgegen, dass am gesamten Rohrstück eine Vielzahl von Korrosionsangriffen festzustellen waren, die nicht schwarz, sondern rostfarbig erschienen. – Als wären alle diese unterschiedlichen Aspekte noch nicht genug, sah der ebenfalls beigezogene Sachverständige für Metallurgie es als keineswegs erwiesen an, dass hier zweifelsfrei Außenkorrosion als Schadensauslöser vorliegen würde, Gewissheit könne nur eine nicht zerstörungsfreie Untersuchung geben.

Man muss sich an die materielle Wahrheit herantasten

Die vorigen Zeilen sollten nur aufzeigen, dass scheinbar einfache Sachverhalte nicht automatisch einfach bleiben müssen. Wie geht man in einem solchen als Sachverständiger vor? Nun, zuerst einmal ist mit dem Auftraggeber zu klären, was er mit der Einschaltung des Sachverständigen bezweckt. Soll ein Gutachten erstellt werden, ist vom Auftraggeber anzugeben, welche Fragen er beantwortet haben möchte. Dann ist mit der Kostenfrage auch zu klären, ob Subsachverständige beigezogen werden können. Und so wird man sich langsam an das herantasten, was man die materielle Wahrheit nennet …

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