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Es gilt im Geschäft genauso wie im Privaten, wie wir alle aus unserer Lebenserfahrung wissen: Beziehungen lassen sich schnell ruinieren, es braucht aber viel Umsicht, sie – neu oder wieder – aufzubauen. Erfahrene Sachverständige sind deshalb besonders vorsichtig in der Entscheidung, wen sie als neuen Klienten annehmen und wen nicht. Der Klient zeigt hohes Vertrauen in den Experten, von dem er sich Hilfe verspricht. Vertrauen benötigt aber auch der Sachverständige in Bezug auf seinen Auftraggeber. Experte und Klient übernehmen darüber hinaus in ihrer neuen Beziehung ein gerütteltes Maß an Verantwortung.

Dass Vertrauen keine einseitige Angelegenheit ist, scheint klar: Der Klient vertraut in die Fachkompetenz des Sachverständigen und darauf, dass seinem Anliegen in bestmöglicher Weise entsprochen wird. Der Sachverständige wiederum vertraut darauf, dass sein Können nicht missbraucht wird, dass die Auskünfte des Klienten korrekt sind und schließlich auch darauf, dass der Klient nach getaner Arbeit die Honorarnote bezahlt. Was wiederum zur Folge hat, dass beide Seiten für die Einhaltung ihrer Zusagen Verantwortung übernehmen und für alle möglichen Konsequenzen daraus geradestehen.

Es liegt in erster Linie am Experten …

Bei schönem Wetter und ruhiger See sei jeder ein guter Kapitän, behauptet ein gängiges Sprichwort. Die Güte der Profession zeige sich danach erst bei stürmischem Wetter, ließe sich daraus schließen, also dann, wenn in einem Auftrag mal die Sache nicht ganz so läuft, wie vorgesehen oder erwartet. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Sachverständige erkennt, dass sein Klient ein vorsichtig ausgedrückt wohlwollend abgefasstes Gutachten bestellen möchte, das er als Waffe benötigt, um es – wie man in unserem nordwestlichen Nachbarstaat zu sagen pflegt – einem unliebsamen Widersacher überzubraten.

… dass der Klientenwunsch die richtige Bahn findet

Der Sachverständige wird hier schon aus Eigeninteresse Widerstand entgegensetzen, denn im äußersten Fall muss er selbst für seine Aussagen vor Gericht Rede und Antwort stehen. Genauso aber muss der Sachverständige seinen vielleicht ahnungslosen Klienten darauf hinweisen, dass ein Gutachten immer unabhängig von externen Einflüssen oder Erwartungen erstellt werden muss, dadurch den Interessen des Klienten diametral zuwiderlaufen und ihm im Endeffekt mehr schaden als nützen kann. Er wird ihn vielleicht darauf hinweisen, dass er in einer Rolle als Berater nützlicher sein kann als in einer solchen als unabhängiger Gutachter.

Gerade dann, wenn einmal etwas schiefläuft …

Andererseits kann ja auch der Fall eintreten, dass der Experte in einem Gutachten oder in einer Beratung einen Fehler begeht. Beispielsweise weil er wichtige Zusammenhänge nicht erkennt oder übersieht oder zu Schlussfolgerungen gelangt, die sich im Nachhinein als falsch oder unbegründet erweisen. Solche Fälle sind nicht selten, denn irren ist menschlich und verzeihbar. Dann liegt es am Sachverständigen, zu seiner Verantwortung zu stehen, natürlich insbesondere dann, wenn der Klient dadurch zu Schaden gekommen ist. Nicht zufällig ist der Experte gegen derlei Unbill versichert.

… ist vorbildliches Berufsethos gefragt

Das Stehen zu seiner Verantwortung stärkt das gegenseitige Vertrauen, was einer gedeihlichen Weiterentwicklung der Beziehung nur nützlich sein wird. Denn das korrekte und verantwortungsbewusste Verhalten gerade in „stürmischen“ Phasen kennzeichnet den wahren und vertrauenswürdigen Professionellen, der selbst dann zu seinen Pflichten steht, wenn es im ersten Blick nachteilig zu sein scheint. Es ist aber Zeichen eines gesunden Berufsethos und entscheidend wichtig gerade in einer Zeit, in der es allgemeine Tendenz zu sein scheint, sich kunstvoll jeglicher Verantwortung möglichst elegant entwinden zu wollen.

Haben Sie Anmerkungen zum Thema? Über Ihre Reaktion an gmbh@sonnek.at würde ich mich freuen!

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