Gutachten fertig! Der Sachverständige drückt den Befehl zur Abspeicherung, lässt die Hände von der Tastatur gleiten und lehnt sich zurück. Erst allmählich weicht die Anspannung. Zeit für eine Pause. Aber abgabefertig ist das Gutachten noch lange nicht! Ein qualitätssicherer Sachverständiger wird das Ergebnis zumindest für die Zeitspanne einer Nacht ruhen und „reifen“ lassen. Dann wird das Gutachten nochmals überarbeitet und verbessert, bis das Ergebnis in allen Punkten zufriedenstellt. Als Draufgabe ist dann noch eine strengen Prüfung des Gutachtens notwendig. Diese hat zwei wichtige Funktionen zu erfüllen.
Externe Qualitätssicht …
Ein Gutachten hat dann hohe Qualität, wenn es die objektiv prüfbaren Forderungen und subjektiven Erwartungen des Auftraggebers (des Kunden oder Klienten) erfüllt. Diese Sicht von außen auf die Beschaffenheit des Arbeitsergebnisses hat natürlich Vorrang. Denn letztlich bestimmt der Auftraggeber mit seinem Urteil darüber, ob nun Qualität geliefert worden ist oder nicht. Von diesem Urteil hängt auch ab, ob er künftig wiederum mit Aufträgen rechnen kann. Ebenso wird beispielsweise davon abhängen, ob er mit positiver Mundpropaganda konfrontiert ist und dadurch andere potentielle Auftraggeber auf ihn aufmerksam werden.
… und interne Anforderungen
Aber der Sachverständige hat auch seine eigenen Vorstellungen von qualitätsvoller Arbeit, von Dingen, die ihm wichtig sind. Auf inhaltlicher Seite etwa eine klare, einfache und unmissverständliche Ausdrucksweise, eine leicht verständliche Sprache mit möglichst wenigen Fachausdrücken und ohne Fachjargon des „wissenden Insiders“. In formaler Hinsicht wird er auf ein sauberes und gefälliges Schriftbild achten mit klar überblickbaren Absätzen, mit grafischen Darstellungen oder Lichtbildern untermauert. Die Gliederung seiner Arbeit wird rasch erfassbar sein und das Ergebnis wird er auf einer zusätzlichen Seite zusammenfassen.
Die richtig durchgeführte Schlussprüfung
Nicht nur vor Beginn der Gutachtenerstellung muss der qualitätssichere Sachverständige Prüfungen durchführen – eine Machbarkeitsprüfung und eine Risikoanalyse – sondern ebenso am Schluss. Bei dieser Ausgangsprüfung untersucht er aus zwei Gesichtspunkten, einmal aus dem eigenen und ein weiteres Mal aus dem des Auftraggebers, gemäß den Prinzipien des Qualitätsmanagements könnte man auch von Verifizieren und Validieren sprechen:
Verifizieren …
… bedeutet, dass der Sachverständige prüft, ob und wie weit seine eigenen Anforderungen an die Arbeit erfüllt worden sind. Beispielsweise, ob alle Bilder im Gutachten richtig bezeichnet sind und im Text auch beschrieben werden und vieles andere mehr.
Die Forderungen an die eigene Arbeit hat der Sachverständige im Rahmen seines Qualitätsmanagements in „Standards“ festgelegt und beschrieben.
Validieren …
… nennt man die Überprüfung, wie weit die Forderungen des Auftraggebers erfüllt worden sind. Das heißt zum Beispiel, ob alle Fragen beantwortet wurden und die Antworten begründet und ob Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit gegeben sind.
Außerdem wird er prüfen, ob den Terminvorgaben entsprochen worden ist und auch, ob und wie weit der vorgegebene Kostenrahmen eingehalten werden konnte.
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Die Mehrzahl der Sachverständigen wird ähnliche Schlussprüfungen auch durchführen, ohne dass ihr Büro ein detailliertes Qualitätsmanagement besitzt. Der große Vorteil des letzteren besteht jedoch darin, dass wegen der systematischen Vorgangsweise auf keinen wichtigen Aspekt der Prüfung vergessen wird und sich damit Qualität und Sicherheit – Qualitätssicherheit – erreichen lässt.