Wenn man ein neues Auto oder ein Möbelstück kaufen möchte, kann man das ins Auge gefasste Stück auf recht einfache Weise prüfen, indem man es genau besichtigt und untersucht, ob es den Anforderungen und Erwartungen entspricht. Wesentlich schwieriger ist es aber, etwas Nichtmaterielles, etwa die Planung einer Heizungsanlage, „einzukaufen“. Denn der Kunde kann weder die Planung und schon gar nicht ihr Ergebnis vorher prüfen. Er darf sich aber von einem planenden Ingenieur ein Angebot erwarten, das ihm zumindest ein verständliches Bild von der Leistung zeichnet, die er bekommen wird.
Daher ist es Aufgabe des anbietenden Planers oder ganz allgemein eines Ingenieurdienstleisters, ein Angebot zu erstellen, das alle für den Kunden wesentlichen Informationen enthält und ihm zumindest eine gute Vorstellung von den Tätigkeiten und Vorgängen gibt, die sich um eine Planung herum ereignen.
Die folgenden Ausführungen gelten dem Ingenieurdienstleister, können aber natürlich auch für interessierte Auftraggeber dahingehend von Interesse sein, als dass sie mit den folgenden Zeilen eine Art „Chekliste“ zur Hand haben, die sie in die Lage versetzen, ein vorliegendes Angebot auf Vollständigkeit zu prüfen.
Das Angebot könnte folgende Punkte umfassen:
Formales
Vorausgesetzt wird natürlich, dass das Angebot als formale Firmenkorrespondenz alle diesbezüglich erforderlichen und üblichen Angaben enthält wie Adressat, Betreff mit Nennung des Vorhabens etc. Wichtig sind Angebotsdatum und gegebenenfalls Angebotsnummer des Anbieters, auf die im Schriftverkehr später Bezug genommen werden kann.
ALLGEMEINES
Anlass
Anfangs kann kurz auf die bisherigen Kontakte, Personen, Vorbesprechungen und den Anlass für das Angebot oder für die Einladung dazu eingegangen werden.
Ziele des Auftraggebers / Bauherrn
Das beabsichtigte Vorhaben wird hier aus der Sicht des Kunden beschrieben, auch auf seine Vorgaben, Wünsche und Erwartungen wird ausführlich eingegangen. Der Abschnitt entspricht einem kurzen „Lastenheft“.
Angebotsgegenstand und Leistungsumfang
Hier wird beschrieben, welcher Gegenstand, welche Anlage etc. bearbeitet werden soll und welche Art Leistungen dazu als erforderlich erachtet werden, ohne dabei zu sehr ins Detail zu gehen. Auch kann hier abgegrenzt werden, welche Objekte, Anlagen etc. nicht bearbeitet werden sollen und welche Leistungen grundsätzlich nicht enthalten sind oder ob diese erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden etc.
Angebotsgrundlage
Ebenfalls zur Abgrenzung wird hier auf die Grundlagen verwiesen, die zum Angebotszeitpunkt relevant und vorhanden sind, das sind z. B. Pläne, Beschreibungen, Berichte, Behördenbescheide, Studien, etc.
Errichtungskosten
In Fällen, wo die Höhe des Honorars von Gewerks- oder Errichtungskosten abhängt, werden diese hier benannt. Sehr oft müssen Kosten geschätzt werden, hierzu können Voraussetzungen angegeben werden. Für große Über- oder Unterschreitungen kann darauf hingewiesen werden, dass es dann eine Neuverhandlung der Honorarhöhe geben muss.
Durchführung
Der anbietende Ingenieur kann hier erwähnen, ob er die Leistung alleine erbringen wird oder mit welchem Partner er dies zu tun gedenkt oder für welche Auftragsteile er Subauftragnehmer heranziehen wird.
Zeitrahmen
Zeiträume und Zeitpunkte können hier genannt werden, auch kritische Termine und Bedingungen, wie sich das Honorar bei Zeitverzögerungen ändert.
LEISTUNGSBILD UND LEISTUNGSANTEILE
In diesem Kapitel werden ausgehend von den jeweiligen Leistungsbildern die einzelnen Leistungsphasen beschrieben, gegebenenfalls auch deren prozentuelle Anteile an der Gesamtleistung aufgegliedert.
ERBRINGUNG DER LEISTUNGEN
Das Kapitel dient dazu, die Angebotsbedingungen aufzulisten und zu erläutern.
Planungsvorgaben
Es kann z. B. darauf hingewiesen werden, dass stets aktuelle Unterlagen aus der Objektplanung zur Verfügung stehen müssen.
Technische Kommunikation
Sowohl Anbieter als auch Kunde müssen z. B. eine bevollmächtigte Ansprechperson für das Projekt bekanntgeben.
Datenaustausch und -management
Entsprechende Angaben können hier gemacht werden.
Freigaben
Wichtig ist sehr oft, anzugeben, dass nach einzelnen Leistungsphasen eine Freigabe durch den Kunden erfolgt und dann Leistungen abgerechnet werden können.
Änderungen
Festzulegen ist, wie mit Änderungen an Terminen, Spezifikationen und Kosten umgegangen werden soll.
Ausfertigungen
Ebenso ist die Art der Leistungsnachweise und deren Übermittlung an den Kunden anzugeben.
VERGÜTUNG
Honorar
Art und Höhe des Honorars sollen für den Kunden klar und deutlich aufgeschlüsselt dargestellt sein.
Nebenkosten
Unter Nebenkosten sind etwa Fahrt- und Aufenthaltskosten zu verstehen. Man kann sie detailliert, prozentuell auf das Honorar bezogen oder pauschal angeben.
Preisbasis
Als Stichtag für die Preisbildung ist üblicherweise das Angebotsdatum angegeben.
Angebotsfrist
Es wird angegeben, ob das Angebot befristet ist.
Zahlungsbedingungen
Bei längeren Projektzeiträumen ist die Vereinbarung von Teilzahlungen wichtig, Zahlungs- und Skontofristen sind ebenfalls anzugeben.
Projektabbruch, Projektunterbrechung
Üblicherweise wird vereinbart, dass dem Anbieter bei Projektabbruch oder längerer Projektunterbrechung die Honorare für bisher erbrachte Leistungen zustehen.
Erhöhter Leistungsaufwand
Unter bestimmten Bedingungen kann es zu einem nicht vorhersehbaren erhöhten Leistungsaufwand kommen, etwa dann, wenn ein Leistungsabschnitt anstatt an nur einen an mehrere Firmen vergeben werden, was einen höheren Koordinierungsaufwand zur Folge hat. Hier können Bedingungen angegeben werden.
SONSTIGES
Haftung
Der Anbieter wird hier seine Haftungsbedingungen angeben.
Geistiges Eigentum
Planungsleistungen z. B. unterliegen dem Urheberrecht. Es kann auf eine Verwendungsbeschränkung hingewiesen werden.
Geschäftsbedingungen
Hier kann noch auf die Geltung eigener Geschäftsbedingungen hingewiesen werden oder solcher von Standesvertretungen.
Referenzen
Referenzen über gleichartige erfolgreich erbrachte Leistungen mit Angabe von Kontakten können sehr vertrauensbildend sein.
Schlusssatz und Fertigung
Hier können z. B. noch Telefonnummern für rasche Rückfragen angegeben werden und für die Einladung zur Angebotslegung kann gedankt werden. Dann folgt die firmenmäßige Fertigung.
Nachsatz
Im Nachsatz kann noch auf Besonderheiten wie Zertifizierungen oder Auszeichnungen hingewiesen werden.
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Das ist zugegeben ganz schön umfangreich. Der wichtigste Part ist der, dass der Anbieter (und hoffentlich spätere Auftragnehmer) dem Kunden (und hoffentlich späterem Auftraggeber) den Nutzen seiner Dienstleistung nicht nur klarmachen kann, sondern dass er sein Angebot derart gestaltet, dass es in gutem Sinne den „Nerv“ des Kunden genau trifft, indem es alle gewünschten Informationen bietet, dadurch Vertrauen erzeugt und den Wunsch nach Zusammenarbeit befeuert.
Noch etwas: Für Interessierte stelle ich gerne ein Musterangebot aus dem Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) als .pdf zur Verfügung, das ich fallweise für Schulungszwecke verwende. Wenn Sie Interesse daran haben, schicken Sie bitte ein kurzes E-Mail unter Verweis auf diesen Blogbeitrag an gmbh@sonnek.at. Wir senden es Ihnen gerne kostenlos zu.