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Mischinstallatin

Im Installationswesen ist seit sehr langer Zeit geläufig, dass man bei Mischinstallationen von metallischen Werkstoffen vorsichtig sein muss, weil bei falscher Reihenfolge in Wasserleitungen das edlere Metall dazu neigt, das weniger edle zu „verspeisen“. So besagt die Fließregel, dass in Leitungen in Fließrichtung des Wassers Stahl vor Kupfer kommen muss, damit in der Leitung keine Korrosion entstehen kann. Weniger bekannt ist hingegen, dass  Mischinstallationen aus Kunststoff (siehe Bild) äußerst problematisch sein können, selbst wenn sie – was paradox klingt – im selben Werkstoff ausgeführt werden.

Einer der  am häufigsten in Trinkwasserinstallationen eingesetzter Kunststoff ist Polypropylen (PP). Rohre und Formstücke aus diesem Werkstoff werden im Muffenschweißverfahren, auch Polyfusionsschweißung genannt, miteinander verbunden. Das ist bei richtiger Vorgangsweise und bei richtiger Verarbeitung problemlos, vorausgesetzt, Rohre und Formstücke (auch „Fittings“ genannt) stammen aus demselben System ein- und desselben Herstellers.

Vorsicht bei Systemen verschiedener Hersteller!

Nicht gestattet ist das Verschweißen von Rohren und Formstücken von Systemen verschiedener Hersteller, selbst dann, wenn die Elemente aus demselben Werkstoff – zum Beispiel PP – bestehen. Als Grund dafür wird von den Herstellern angegeben, dass schon die kleinsten Materialunterschiede an Rohren oder den Formstücken oder geringfügige Abmessungen derartige Verbindungen zum Scheitern bringen können.

Hersteller weisen zudem darauf hin, dass am Markt zugelassene Systeme einer Systemprüfung unterzogen worden sind, was schlicht bedeutet, dass Rohr und Formstücke gemeinsam geprüft worden sind. Bei Mischinstallationen sind aber keine „sortenreinen“ Verbindungen gegeben, solche Mischinstallationen entsprechen nach Ansicht der Hersteller somit nicht dem Stand der Technik. In Gewährleistungs- oder Garantiefällen ist kein “Beistand” von Herstellerseite zu erwarten, deren Versicherungen übernehmen für Mischinstallationen keine Haftung.

Anerkannte Regeln der Technik lehnen Mischinstallationen ab

Zu beachten ist, dass Mischinstallationen aus Kunststoff nicht nur dem Stand der Technik nicht entsprechen, sondern dass sich auch in allgemein anerkannten Regeln der Technik Bestimmungen finden, die klar gegen Mischinstallationen von Kunststoffsystemen gerichtet sind.

So etwa die Prüfrichtlinie PW302 der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach), die das Folgende festhält:

„Mischinstallationen (Rohre, Formstücke und Übergangsverbinder verschiedener Systemanbieter und polymerer Grundwerkstoffe) sind aufgrund der möglichen Unterschiede in Bezug auf die verwendeten Polymerwerkstoffe sowie der Geometrie des Fitting, der nicht gesicherten Verschweißbarkeit, der Zusammensetzung der Metallgewindeteile der Übergangsverbinder sowie der Eignung der Elastomerdichtelemente bei mechanischen Verbindungen und schließlich den daraus resultierenden Gewährleistungsunsicherheiten unzulässig.“

Fazit

Wir müssen strikt beachten, dass Mischinstallationen aus Kunststoff im Unterschied zu solchen aus Metallen nicht nur bestimmten Regeln entsprechen müssen, sondern schlichtweg verboten sind. Das ist auch durchaus verständlich. Undichtheiten an Mischinstallationen können oft unbemerkt bleiben und große Schäden nach sich ziehen.

In das Abzweigstück in unserem Bild wurden von einem Anhänger des “Do-it-Yourself” Rohrstücke von drei unterschiedlichen Herstellern eingeschweißt, das rosarote Rohr rechts im Bild noch dazu aus einem ganz anderen Kunststoff. Folge: ein Riesen-Wasserschaden, weil die Verbindung von Rohr und T-Stück nicht dauerhaft dicht war …

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