Sonnek

Gerichtsakten

Gerichte oder Versicherungen haben manchmal Bedarf an Gutachten zu Anlässen, für die eine Befundaufnahme an Dingen nicht mehr möglich ist. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die Sache, um die es geht, nicht mehr zugänglich ist, etwa eine Rohrleitung, die schadhaft war, inzwischen aber längst repariert und wieder „eingemauert“ ist. Oder dann, wenn die betreffende Sache gar nicht mehr existiert. Zu beiden Fällen sind aber noch Unterlagen vorhanden, üblicherweise in Form eines Akts. Er ist alleinige Grundlage, auf der nun ein Aktengutachten erstellt werden soll. Wie geht man vor?

Nun, im Prinzip auch nicht viel anders als bei einem „normalen“ Gutachten, aber mit etwas anderer Schwerpunktsetzung. Hier einige Anmerkungen dazu:

Auftragsannahme

Die üblichen Fragen „Ist der Auftrag klar genug formuliert? Bin ich der Richtige für dieses Gutachten? Fällt der Auftrag in mein Fachgebiet?“ werden ergänzt um „Ist auf Grundlage der Unterlagen ein Befund erhebbar?“ Schon im Vorfeld der Auftragsannahme ist eine kritische Auseinandersetzung einerseits mit Gutachtensauftrag und andererseits mit dem Informationsgehalt der verfügbaren Unterlagen erforderlich. Ist – wie man so sagt – „die Suppe zu dünn“, ist es besser, den Auftrag zurückzulegen.

Aktenstudium

„Darauf wäre ich auch gekommen“, werden Sie jetzt denken. Strukturen finden, Zusammenhänge, Zeitabläufe etc. sind Routine. Was aber wichtiger als sonst sein kann: Lichtbilder! Erfahrungsgemäß sind aber gerade die sehr oft durch wiederholtes Kopieren derart schlecht, dass nur mehr Schemenhaftes erkennbar ist. Was tun? Die Quelle suchen. Mit gebotener Umsicht natürlich, da jene Beteiligten nicht gerne Originale (meist in digitaler Form) herausrücken werden, die vielleicht mit negativen Folgen zu rechnen hätten …

Zusatzinformationen

Wenn der Informationsgehalt der Unterlagen erschöpft ist und noch Fragen offen sind, wird man sich nach anderen Informationsquellen umsehen müssen. Konkret kann das etwa bedeuten, Hersteller oder Lieferanten von Produkten zu kontaktieren, die zwar auf Bildern oder in Beschreibungen vorkommen, über die aber ansonsten wenig bekannt ist. In einem anderen Beispielfall kann zwar die Form eines Ventils festgestellt werden, der Hersteller ist aber nicht bekannt. Wen fragen? Das Web natürlich, vorausgesetzt man weiß, wie man richtig recherchiert.

Modellbildung

Wenn man zwar wesentliche Teile des Mosaiks hat, der Blick aufs Ganze aber noch fehlt, kann die Bildung von Denkmodellen helfen. Das Interessante daran: ein gut gebautes Erklärungsgerüst, in das die Fakten schlüssig eingegliedert sind, muss erst mal widerlegt werden. Das bedeutet aber letztlich: „Wer modelliert, der regiert.“ Sprich: Er gibt die Richtung vor. Voraussetzung dabei ist, dass der Sachverständige sein Handwerk wirklich versteht und aus einem reichen Fundus praktischer Erfahrung verfügt.

Illustrationen

Damit sind einerseits bildliche Darstellungen gemeint, die als Verdeutlichung dienen, wie etwa Skizzen von Hand oder mittels Grafik-Software hergestellte. Eine Erfahrung dazu: Handskizzen wirken oft lebendiger, direkter und sind zudem meist mit wenig Aufwand herzustellen. Gerade Techniker treiben sehr oft unnötigen Aufwand, indem sie Grafiken möglichst „perfekt“ ausführen, ohne dass sie letztlich mehr Information bieten als eine solide „Handarbeit“.

Lichtbilder

Darüber haben wir schon vorher gesprochen. Zu ergänzen ist noch, dass Bilder meist nicht von Profis gemacht wurden und zudem meistens nicht selbstredend sind. Es mag zutreffen, ein Bild sage mehr als tausend Worte. Aber sehr oft leider nicht das, worauf es ankommt. Hier helfen sauber eingefügte Erklärungen, Pfeile, Symbole etc., die eine Situation deutlich, übersichtlich und nachvollziehbar beschreiben.

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