Sonnek

Adler

Marketingfachleute warnen davor, Konsumenten zu fragen, was man an seinem Produkt oder seiner Leistung optimieren könnte. Besser sollte man künftige Erwartungen vorwegnehmen und den potentiellen Käufer damit überraschen. Da ist was dran: So ist Apple zum bahnbrechenden Technologie- und Marktführer geworden. Oder andersherum: Was wäre aus Herrn Mateschitz geworden, hätte er vor zwanzig Jahren seine Idee zu einem Energiegetränk von meiner Meinung abhängig gemacht? Er würde immer noch Zahnpasta verkaufen. Fragen hat aber absolut Sinn, wenn es ums Dienen geht …

…was vielleicht altmodisch klingt, aber stets aktuell ist, denn schließlich sind auch Gerichtssachverständige im besten Wortsinn als Helfer des Richters Diener im Rechtssystem. Wer gezielt helfen will, muss aber genau wissen, wie er helfen kann. Daher ist es naheliegend, Richter danach zu fragen, was sie sich von einem Sachverständigen erwarten, genauer gesagt, welche Eigenschaften er haben soll. Dabei ist mir wichtig, dass die Antwort spontan kommt.

Bewundernswert an Juristen und besonders an Richtern finde ich ihre Fähigkeit, exakt und treffend zu formulieren, sei es, um komplexe Sachverhalte auf den Punkt zu bringen oder auch nur um Meinungen in wenigen Worten differenziert darzulegen. Das haben wir Techniker leider meist nicht aus unserer Ausbildung mitnehmen können, aber hier dienen Richter wiederum uns und wir dürfen dankbar Lernende sein.

Zum Thema: die Frage lautete auch diesmal wieder:

„Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten drei persönlichen Eigenschaften, die ein Sachverständiger haben sollte?“

Die Antwort ist anonymisiert wiedergegeben.

Richter eines Landesgerichts für Zivilrechtssachen, März 2015:

Anforderungen an einen Sachverständigen sind:

Fachliche Kompetenz;

Sachlichkeit, vor allem dann, wenn dem Sachverständigen Kritik entgegenschlägt, muss er in der Lage sein, dieser Kritik sachlich und gelassen zu begegnen;

Er muss sein Gutachten verteidigen, aber bereit sein, Korrekturen zu akzeptieren, wenn sich Grundlagen ändern und er muss auch bereit sein, Fehler zuzugeben.

Des Weiteren war der Richter dankenswerterweise auch bereit, auf meine Frage einzugehen, welche drei persönlichen Eigenschaften eine Richterin oder ein Richter haben muss.

Seine Antwort:

Anforderungen an eine Richterin, einen Richter sind:

Unparteilichkeit;

Entscheidungsfreudigkeit;

Sich in die Position anderer, besonders in die der Parteien, versetzen können.

Ihre Kommentare sind willkommen!

Antworten

Copyright ©2012 Ing. R. Sonnek GmbH