Ein Sachverständiger haftet für Schäden, die dem Auftraggeber durch ein fehlerhaftes Gutachten entstehen. Er wird es daher inhaltlich sehr sorgfältig prüfen, bevor er es aus der Hand gibt. „Fertigung“ bedeutet mehr als bloße Fertigstellung durch Setzen einer Signatur unter das fertige Gutachten: Es ist zugleich die Bestätigung des Verfassers, dass er voll und ganz hinter dem steht, was er da vorher schriftlich niedergelegt hat. Um die mit gutem Gewissen geben zu können, sind vor der eigentlichen Unterschrift noch einige Dinge zu beachten, auf die hier kurz eingegangen werden soll.
Das Gutachten wird man nach Fertigstellung natürlich inhaltlich überprüfen, einerseits auf Rechtschreibung und andererseits auf Richtigkeit der Kennzeichnungen und Zuordnungen. Das ist üblicherweise schnell geschehen. Aber es braucht noch mehr.
Distanz und Reifezeit
Wegen der hohen Verantwortung darf die Fertigung keinesfalls vorschnell und überstürzt erfolgen, etwa weil echter oder vermeintlicher Zeitdruck herrscht. Ein Gutachten braucht nach seiner Fertigstellung eine gewisse Distanz und Zeit zum Reifen. Damit ist gemeint, dass man das fertige Gutachten etwa für Stunden oder bei schwierigeren Fällen vielleicht sogar ein paar Tage weglegt. In der Zwischenzeit beschäftigt man sich mit anderen Dingen und ordnet seine Gedanken neu.
Inhaltliche Präzisierungen
Nach dem Zeitaufschub liest man es durch und hat Gelegenheit zum kritischen durchschauen und „Nachschärfen“, etwa zu besserer Lesbarkeit oder für klarere Aussagen. Notfalls lässt sich das Gutachten noch rasch überarbeiten. Erfahrungsgemäß ist von diesen Verbesserungen eher der Gutachtensteil betroffen, liegt er doch im Brennpunkt der Aufmerksamkeit von Auftraggeber und Betroffenen, aber auch des Sachverständigen selbst.
Formale Erfordernisse
Aus der Fertigung müssen folgende Angaben zu entnehmen sein:
- Ort und Datum der Ausstellung,
- Stampiglie und Unterschrift des Verfassers und
- laufende Nummer und Gesamtzahl der Ausfertigungen.
Nach der Fertigung sollte kein Text mehr aufscheinen, angefügt sind die Dokumente des Anhangs.
Versand
Für Postversand wird das Gutachten in der beauftragten Anzahl ausgefertigt. Folgende Unterlagen werden noch angefügt:
- Begleitschreiben mit Auflistung der übersandten Unterlagen,
- Honorarnote, eventuell mit zusätzlichen Kopien und
- gegebenenfalls Ersuchen um einen Kostenvorschuss.
Ein Postversand sollte grundsätzlich nur eingeschrieben erfolgen.
Haben Sie Anmerkungen zum Thema? Ich freue mich über Ihre Mitteilung! Haben Sie Fragen? Wenn diese von allgemeinem Interesse sind, nehme ich gerne dazu Stellung.