„Halt! Noch nicht abschließen!“ – „Warum nicht? Das Gutachten ist doch ansonsten vollendet, oder?“ – „Nicht unbedingt. Möglicherweise fehlt noch etwas: Bevor das Gutachten gefertigt wird, ist noch zu klären, ob es einen Anhang bekommt. Falls ja, sollte vor der Unterfertigung noch sein Umfang aufgelistet werden. Mit der Einfügung des Inhalts vor der Unterschrift wird auch dieser als untrennbarer Teil des Gutachtens erkenn- und diesem zuordenbar.“ – „Was ist im Anhang enthalten?“ – „Nun, im Wesentlichen alle jene Unterlagen, die zum Verständnis des Gutachtens notwendig sind.“
Generell gilt aber eines: In den Anhang zum Gutachten gehören nur solche Unterlagen, die bei Beginn der Begutachtung noch nicht bekannt waren oder im Laufe des Auftrags zusammengekommen sind. Nicht natürlich solche, die etwa im Gerichtsverfahren schon vorliegen und daher den Betroffenen ohnehin geläufig sind. Wobei vorauszusetzen ist, dass die hinzugekommenen Unterlagen für das Verfahren relevant sein müssen.
Dafür gibt es eine ganze Menge von Möglichkeiten. Einige Beispiele seien hier angeführt:
Berechnungen
Das gilt natürlich nur für technisch orientierte Gutachten. Um letztere gut lesbar zu machen, werden im Text (Befund oder Gutachten) meist nur die Ergebnisse und die zum Verständnis unbedingt notwendigen Informationen wiedergegeben. Wenn die Berechnung Schritt für Schritt einschließlich aller Zwischenergebnisse gezeigt werden soll, kann diese – meist in Form einer Berechnungstabelle – wiedergegeben sein, wenn erforderlich mehrfach mit unterschiedlichen Variablen (z. B. Maximum-Minimum). Erläuternde Grafiken oder Abbildungen machen Aussagen dem Laien leichter verständlich.
Zeichnungen und Skizzen
Sofern diese nicht schon im Text untergebracht werden konnten, ist hier der richtige Ort. Dies besonders dann, wenn großformatige Darstellungen vorliegen, etwa Grundrisspläne von Gebäuden. Dabei kann es sich um eigene oder beigestellte Dokumente handeln. Selbstverständlich ist darauf zu achten, dass die Darstellungen im Befund- oder Gutachtensteil beschrieben sind und ein eindeutiger Bezug hergestellt ist. Sind die Volumina der Darstellungen in Papierausführung schlicht zu groß, können sie auf Datenträger beigefügt werden.
Schriftverkehr
Im Regelfall wird es sich um externe Dokumente handeln, etwa solche, die dem Sachverständigen persönlich übergeben oder an ihn übersandt worden sind. Beispiele dafür sind in meinem Fall sehr oft Rechnungen für Materialien und Leistungen, Arbeitsscheine, Lieferscheine, Übersichtstabellen, aber auch Auskünfte von Unternehmen oder Organisationen, Behörden etc., die für das gegenständliche Verfahren von Bedeutung sind. Nicht alles, was im Laufe des Auftrags zusammenkommt, gehört in den Anhang, manchmal ist weniger sinnvoller und besser.
Nachweise zum Stand der Technik
Das können etwa Firmenprospekte sein oder Katalogauszüge von Herstellern, Lieferanten oder Großhändlern. Technische Beschreibungen, Daten und Angaben zu Verfahren und Funktionsweisen gehören ebenso dazu. Wichtig sind immer exakte Quellenangaben, denn „herrenlose“ Dokumente können sich als wertlos erweisen. Sehr oft wird man sich Informationen über den aktuellen Stand der Technik aus dem Internet holen. Wichtig ist dabei, die Unterlagen wenigstens als Screenshot zu speichern und das Datum des Zugriffs auf die relevante Seite zu notieren.
Auszüge aus allgemein anerkannten Regeln der Technik
Auszüge aus Normen, Richtlinien, aber auch aus der Fachliteratur finden hier Platz. Soweit möglich wird man derartige Angaben zwar in den Textteil integrieren, aber bisweilen sind zeichnerische Darstellungen, Tabellen oder Diagramme zu komplex, so dass sie besser im Anhang untergebracht sind. Technikregeln spielen in der Beurteilung von erbrachten Leistungen im Installationswesen eine sehr große und stetig steigende Rolle. Das auch deshalb, weil subjektiv gesehen das Normenwesen regelrecht zu explodieren scheint. Aber auch hier gilt, dass im Gutachten Treffsicherheit gefragt ist, es gilt Klasse statt Masse, mit viel Papier allein kann man niemanden überzeugen.
Das waren nur einige Beispiele von vielen.
Haben Sie Anmerkungen zum Thema? Ich freue mich über Ihre Mitteilung! Haben Sie Fragen? Wenn diese von allgemeinem Interesse sind, nehme ich gerne dazu Stellung.