Sonnek

Bild

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, steht vermutlich schon in den gesammelten Weisheiten des Johann Carolus von Binsen. Aber im Ernst: Bildliche Darstellungen spielen in der Arbeit des Sachverständigen und Gutachters eine sehr wichtige Rolle. Meist sind es Lichtbilder aus Befundaufnahmen in vielfältiger Form, von der Mikroskopie über Thermografie von Objekten bis hin zu Lichtbildern von komplexen Anlagen, die einen Informations- oder Wissenstransfer gewaltig erleichtern können. Aber das Potential der Möglichkeiten von Bildern im Gutachten scheint noch lange nicht ausgenutzt …

… wie anhand einiger Beispiele aus der Praxis und begleitender Gedanken gezeigt werden soll.

Bilder gehören in den Text

Die Zeiten sind schon lange vorbei, als man in einem Sachbuch das Lesen unterbrechen und im vom Text getrennten Bildteil suchen musste. Bei Gutachten kommt das fallweise noch vor, insbesondere offenbar dann, wenn der Kostendruck an den Verfasser sehr hoch ist und für einen sauberen Text-Bild-Verbund keine Zeit bleibt. Im Normalfall gehört wegen der leichteren Lesbarkeit die Abbildung in den Text des Gutachtens. Das saubere Einbinden von Bildern ist mit den heute zur Verfügung stehenden Textprogrammen ein Kinderspiel, das ein halbwegs anspruchsvoller Sachverständiger denn wohl auch beherrschen sollte. Eine durchlaufende Nummerierung und eine rasch erfassbare Bildbeschreibung gehören dazu.

Pläne und Skizzen

Großflächige technische Plandarstellungen sind naturgemäß im Gesamten für Gutachten nur als Beilage brauchbar, sehr wohl aber lassen sich vielfach Planausschnitte gut integrieren, in denen auch für den Laien verständlich Details gut gekennzeichnet oder hervorgehoben werden können. Auch Planvergleiche können ausschnittsweise oder stark verkleinert hohe Aussagekraft besitzen. Es müssen keine grafisch anspruchsvollen Darstellungen sein, in vielen Fällen tut es auch die einfache Handskizze eines Funktionsprinzips oder einer Anlage, grafischer Perfektionismus wäre hier fehl am Platz. Wesentlich ist aber auch, dass schematische Plandarstellungen gut erläutert werden, entweder im Bild selbst oder im zugehörigen Text. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Bild mehr Fragen aufwirft, als es beantwortet.

Darstellung von Strukturen und Verantwortungen

Ein Anwendungsbereich, der noch sehr wenig genutzt wird, ist die Erläuterung nichttechnischer, etwa organisatorischer oder verantwortungsbezogener Sachverhalte. Als Beispiel sei genannt die Darlegung einer System- oder Anlagengrenze in Verbindung mit der Verantwortung der an einem Projekt Beteiligten. Solche Darstellungen sind auch für technische Sachverständige selbst eine gute Klärungshilfe, wenn sie Gefahr laufen, aus rein technischer Schlussfolgerung die Verantwortung von Fehlern einem Nichtbeteiligten zuzuteilen, weil sie Verantwortungs- oder Lieferzuständigkeiten nicht beachten.

Abläufe und zeitliche Zusammenhänge

Es existiert eine Fülle von Möglichkeiten, zeitliche oder organisatorische Abläufe, die man auch als Prozesse bezeichnet, grafisch gut aufzubereiten und übersichtlich darzustellen. Wesentlich kann auch hier sein, dass nicht nur Zuständigkeiten aufgezeigt, sondern für jeden Tätigkeitsschritt Vorgaben und Nachweise zugeordnet werden können, wodurch auch hier Fragen nach Verpflichtungen und Verantwortungen in einem raschen Blick eindeutig zu klären sind. Auch werden dadurch exakte Abgrenzungen der organisatorischen Zuständigkeiten beispielsweise von Planer und Bauaufsicht, ausführendem Unternehmen und wechselnden externen Bauherrnvertretern möglich.

Vorteile bei Einvernahmen und Erörterungen

Das Vorhandensein reichen Bildmaterials kann sich insbesondere zur Beschleunigung von Einvernahmen als vorteilhaft erweisen. Liegt beispielweise bereits ein bebilderter Befund vor, kann die Zeugenbefragung dadurch beschleunigt werden, weil die Antworten durch die Bilder unterstützt werden können. Insbesondere bei der Einvernahme fremdsprachiger Zeugen stellte sich heraus, dass die technisch-fachbezogenen Fragen rasch und mit einem geringen Wortschatz zu klären waren. Andersherum sind die Bilder ein großer Vorteil für eine Gutachtenserörterung: im Zuge der Beantwortungen kann immer wieder auf Bildmaterial verwiesen werden, das das „Drumherum“ rasch erfassbar macht, wodurch der Sachverständige seine mündlichen Erläuterungen auf den Kern der Sache zu fokussieren vermag.

Ein Artikel über Bilder und keine Bilder drin?

Ja, aus Gründen der Vertraulichkeit, weil noch die Zeit fehlte, die genannten Beispiele zu anonymisieren. Ich bitte um Verständnis.

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