Bisweilen komm‘ ich etwa wegen eines Rohrbruchs zu einer Besichtigung des Schadensorts, mache mich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut, stelle Fragen, mache erste Lichtbilder und höre dann: „Der Sachverständige war ja schon da und hat sich das alles eh schon angeschaut.“ Nachfrage: „Welcher Sachverständiger war denn das?“ Achselzucken. „Irgend so ein Sachverständiger halt.“ „Was genau hat er sich denn angeschaut?“ „Naja, eigentlich alles.“ Aha, wieder einmal ein „Sachverständiger für alles“. „Vielleicht hat den die Versicherung geschickt. Keine Ahnung.“ Sachverständigentätigkeit …
… ist an umfassende Fachkenntnis gebunden
Jeder kann sich als Sachverständiger bezeichnen. Gesetzlich geschützt ist dieser Begriff nicht, wohl aber der des „Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen“. Ein solcher Sachverständiger kann nur jemand sein, der in einem abgegrenzten Fachgebiet gut ausgebildet ist und sich darin auch in der Praxis gut auskennt, dort vieljährige Erfahrung besitzt und in der Lage ist, einen Befund zu erstellen – also kurz gesagt eine Beschreibung des Sachverhalts, den er vorgefunden hat – und anschließend darüber ein Gutachten – also seine Meinung zu sagen und diese auch ausreichend zu begründen. Darüber hinaus muss er geschäftsfähig sein und natürlich grob gesagt einen untadeligen Lebensstil aufweisen.
Sachverständigentätigkeit für sich allein ist nicht möglich
Aus dem vorher Gesagten ergibt sich, dass eine Sachverständigentätigkeit immer eine Verbindung zu einer fachlichen Betätigung oder zu einem Beruf voraussetzt. Erst diese Tätigkeit bildet die Grundlage für die Sachverständigenlaufbahn. Sachverständigentätigkeit und Berufslaufbahn bilden eine Art „Siamesischen Zwilling“, wobei der Berufsanteil für sich allein lebensfähig ist, nicht aber der Sachverständigenteil. „Sachverständiger“ allein ist demnach kein Beruf, sondern der Sachverständige hat einen Beruf. Erst aus diesem Beruf bezieht er das Wissen, die Kenntnisse und Fähigkeiten, die ihm erlauben, auch als Sachverständiger tätig zu sein.
Was macht denn einen guten Sachverständigen aus?
Ein guter Sachverständiger muss nicht nur mit den Gegebenheiten des Berufes überdurchschnittlich gut vertraut sein, von ihm wird auch außerordentliche Sorgfalt erwartet. Das ist verständlich angesichts der hohen Verantwortung, die er trägt. Er muss auch das Handwerk des Sachverständigen beherrschen, was nicht einfach ist, weil es dazu noch keine richtige Ausbildung gibt. Zwar werden für die Ablegung einer Eignungsprüfung sehr gute Vorbereitungskurse angeboten, aber die wichtigen Prinzipien, Methoden, Werkzeuge und Vorgangsweisen muss er sich erst schrittweise in der Praxis aneignen, „learning by doing“ ist also angesagt.
Eine wichtige Voraussetzung: aktueller Wissensstand
Ein Sachverständiger ist verpflichtet, sein Wissen aktuell zu halten. Das wiederum erfordert entsprechende Fortbildung, da sich – besonders in technischen Fachgebieten – die Gegebenheiten rasch und ständig ändern können. Ein Sachverständiger kann auch gezwungen sein, sein Wissensgebiet zu erweitern, da viele Bereiche des Lebens komplexer werden und einerseits Zusatzwissen erforderlich ist und andererseits die Entwicklungen im Umfeld des eigenen fachlichen „Gartenzauns“ im Auge zu behalten sind. Dieses aktuelle Wissen aus dem Beruf ist die zentrale wesentliche Voraussetzung für solide Fachkompetenz. Andersherum aber können auch Erkenntnisgewinne und Wissenszuwächse aus der Sachverständigentätigkeit in den Beruf zurückfließen, sodass Sachverständigentätigkeit und Beruf gemeinsam eine gute Symbiose ergeben können, zum eigenen Nutzen, aber auch zum Wohle der Allgemeinheit.