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„Der Zahler sagt, was herauskommen soll“ lautet ein Artikel in der „Kleinen Zeitung“ vom Sonntag, dem 5. August 2012. Anlassfall ist das Gerichtsgeschehen rund um einen Kärntner Steuerberater und die unrühmliche Rolle verschiedener Privatsachverständiger. Zitat daraus: „… gaben nicht weniger als sieben Gutachter ihren angesehenen Namen her, um ein Honorar von ursprünglich zwölf und später sechs Millionen Euro … zu rechtfertigen.“ Und: „Sie sehen sich nun selbst dem Vorwurf der Beihilfe zur Untreue ausgesetzt.“ Auch wenn der Artikel sehr ausgewogen berichtet: Sachverständige kommen darin gar nicht gut weg.

Helfer ja, …

In der österreichischen Rechtsprechung erfüllt der Gerichtssachverständige eine Doppelrolle: er ist in seiner Expertise einerseits Beweismittel, das der Richter würdigen kann oder auch nicht und er ist andererseits Helfer des Richters, der naturgemäß – und ich rede hier von technischen Kenntnissen –in seltenen Fällen fachkundig sein wird. Helfer sein heißt für mich: unterstützen, begründen, erklären, definieren, abwägen,  raten, aber auch warnen, wenn es nötig erscheint.

… Beihelfer nein!

Dasselbe gilt auch für die Tätigkeit als Privatsachverständiger: Helfer ja, aber Lakai nein, wenn man unter Lakai jemanden mit einer falschen Haltung der Unterwürfigkeit versteht und letztlich vom Helfer gar zum Beihelfer wird, siehe oben. Sachverständige dürfen sich nicht missbrauchen lassen, nicht jedes Ansinnen eines Auftraggebers ist zu befürworten. Das gilt nicht nur für Großprozesse, sondern schon im Kleinen.

Auftraggebern wirklich dienen …

Ein einfaches Beispiel: der Besitzer eines Neubaus ist von der Arbeit seines Installateurs enttäuscht und findet 53 vermeintliche Mängel, fein säuberlich in umfassenden Excel-Listen dokumentiert. Beim Durchsetzen seiner Vorstellungen von einer fachgerechten Installation soll der Sachverständige ihm helfen: Ein Gutachten muss her, möglichst umfassend, möglichst endend in einer Kriegserklärung an den Installateur.

… heißt auch Grenzen setzen

Nach eingehender Besichtigung bleiben zwanzig berechtigte Mängelrügen übrig, das Gutachten wird bedeutend kürzer und hat so gar nicht den gewünschten aggressiven Ton. Der Installateur kann sein Gesicht wahren, mit etwas Goodwill von seiner Seite sind kurz darauf fast alle Punkte behoben, zum verbleibenden Rest muss auch der Hausherr etwas Goodwill zeigen und die Sache ist erledigt. Beiden Kontrahenten ist rasch geholfen worden und die Kosten dafür sind relativ gering.

Nagelproben

Natürlich gibt es in Begutachtungen in der Frage nach richtig oder falsch sehr oft Ermessensspielräume, in denen sich ein Sachverständige bewegen muss. Aber all diese Abwägungen müssen zu einem Ergebnis führen, das hält, auch wenn zum Beispiel dieses Ergebnis den Erwartungen einer Partei nicht entspricht, für die sehr viel auf dem Spiel steht und diese Partei dann vehement dagegen ankämpft. Zu einem Ergebnis, das auch dann hält, wenn drei Privatgutachten dagegen stehen. Oder wenn Druck etwa durch betroffene Außenstehende spürbar wird, der – wie mir ein Teilnehmer eines meiner Seminare aus seiner Erfahrung erzählte – existentiell bedrohlich sein kann.

Gefälligkeit oder Integrität?

Integrität ist das kostbarste Gut, das ein Sachverständiger zu besitzen vermag. Dazu gehört selbstverständlich auch die Haltung, grundsätzlich alle Aufträge auszuschlagen – und seien diese noch so loukrativ – die entweder der Gefälligkeit dienen sollen oder die aus anderen Gründen nicht akzeptabel sind. Das hat mit der Verantwortung zu tun, die wir als Sachverständige zu tragen haben, aber auch  – ohne hier moralisieren zu wollen – mit unseren Werten und  inneren Überzeugungen. Solche Entscheidungen in die richtige Richtung mögen nicht immer leicht sein, sind aber notwendig für den Sachverständigen, der langfristig erfolgreich sein will.

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