Sonnek

Der Vorteil eines Interviews liegt in der Unmittelbarkeit der Reaktion der oder des Befragten. Langes Überlegen ist meist nicht möglich, die Aussagen sind direkter, mitunter auch emotionaler.

Dazu hat der Interviewer die Gelegenheit, nachzuhaken und das Gesagte präzisieren zu lassen. Die Aussagen geben die Erwartungen der befragten Richterinnen und Richter an Sachverständige wieder und sind deshalb so wertvoll, weil diese Erwartungen ja nicht oder nur selten ausgesprochen werden können, ganz einfach deshalb, weil  Zeit und Gelegenheit dazu meist nicht gegeben sind. Aber – offen gefragt – fehlt nicht auch oft das Interesse der Sachverständigen selbst?

Die Meinung des Auftraggebers liefert den besten Rohstoff für unsere ständige Verbesserung. Außerdem zeigen die Aussagen, wie weit unsere eigenen Vorstellungen von Sachverständigen Qualität mit denen des Richters übereinstimmen. Krasses Beispiel: Es wäre ja sinnlos, das ohnehin schon gute Erscheinungsbild der Gutachtensausfertigung noch weiter verbessern zu wollen, wen in der Gutachtenserörterung der Sachverständige den Gutachtensinhalt nicht verdeutlichen kann.

Nun aber zur Sache. Meine Frage in den Interviews lautete mit geringen Variationen etwa so:

„Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten drei Dinge (persönliche Eigenschaften, Verhaltensweisen etc.), die ein Sachverständiger haben sollte?“

Im Anschluss daran habe ich dieselbe Frage auch im Hinblick auf Richterin oder Richter gestellt. Das sollte uns Sachverständigen helfen, sie besser unterstützen zu können.  Alle Befragten haben mitgemacht, allen Interviewpartnern sei an dieser Stelle wiederum für ihre Bereitschaft und Offenheit gedankt. Die Antworten habe ich protokolliert und gebe sie anonymisiert wieder. Zweites Interview:

Richterin eines Landesgerichtes, Mai 2012:

Ein Sachverständiger sollte …

-          fachliche Kompetenz aufweisen,

-          Sachverhalte erklären können, so dass sie auch ein Laie (wenigstens halbwegs) versteht und eine gewisse Eloquenz besitzen,

-          querdenken können: er sollte ein gewisses Gefühl dafür haben, was rechtlich geht.

Ergänzend meinte die Richterin, dass bei Technikern eine gewisse Gefahr besteht, sich zu verzetteln, zum Beispiel wenn sie unbedingt wissen wollen, warum etwas nicht funktioniert, ohne aber den Gerichtsauftrag dafür zu haben.

Zu den Eigenschaften einer Richterin, eines Richters:

Eine Richterin, ein Richter sollten …

-          fachliche (rechtliche) Kompetenz besitzen,

-          soziale Kompetenz haben,

-          verbale Darstellungs- und Ausdrucksfähigkeit aufweisen,

-          Entscheidungskompetenz haben.

Für beide, Richter(in) und Sachverständige merkt sie an:  Wir benötigen Teamarbeit, Zusammenspiel und Offenheit.

Was ist Ihre Meinung dazu? Wir freuen uns über Ihre Kommentare!

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